
Die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) hat wieder mal zwei Spiele auf den Index gesetzt. Dieses Mal hat es Syndicate, welches in den Listenteil A eingetragen wurde getroffen sowie die Mortal Kombat – Complete Edition, welche wir im Listenteil B finden und somit einem strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM unterliegt.
Listenteil A (Die Bundesprüfstelle führt in Teil A alle indizierten Trägermedien auf, soweit diese nach Einschätzung der Bundesprüfstelle keinen strafrechtlich relevanten Inhalt haben.)
Listenteil B (Die Bundesprüfstelle führt in Teil B alle Trägermedien auf, die sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich relevant ist, wird es in Liste A gesetzt. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass ein Medieninhalt strafrechtlich relevant ist, kommt es noch zusätzlich in die von der Bundesprüfstelle geführte Liste aller bundesweit beschlagnahmten Medien.)
Quelle