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Sammelklage gegen Entfernung des Other OS-Features abgewiesen
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<blockquote data-quote="Bebiekatze" data-source="post: 796683" data-attributes="member: 6"><p>[ATTACH]20003[/ATTACH] Tja, es hat den Anschein, als hätte "der kleine Mann" keine Chance gegen den übermächtigen Sony-Konzern. Auch wenn es schon einige Zeit her ist, seit Sony das OS-Feature der PS3 gestrichen hat wurde nun bekannt, dass ein US-Bundesgericht eine Sammelklage gegen den Konzern abgewiesen hat. In dieser Klage ging es um insegesamt acht Ansprüche, welche die Kläger geltend machen wollten u. a. auch um das OS-Feature.</p><p></p><p>Wie es in der Anklage hieß ging es um die Verletzung der gesetzlichen Gewährleistung. <em>Sony</em> nahm Stellung indem man einfach sagte, dass man bei der Entfernung von Linux und anderen Betriebssystemen in erster Linie die Kunden schützen und die PlayStation 3 gegen Eingriffe von Dritten schützen wollte.</p><p></p><p>Unglaublich aber wahr, der zuständige Richter namens <em>Richard Seeborg</em> bezeichnete das Entfernen des Features zwar als verwerflich jedoch wäre aus juristischer Sicht nichts zu beanstanden. Außerdem sagte er, dass man das Feature ja weiterhin nutzen könnte, solange man auf weitere Firmwareupdates verzichtet. </p><p></p><p>Ich glaube der Richter hat keine Ahnung von der PlayStation! Was meint ihr dazu?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Bebiekatze, post: 796683, member: 6"] [ATTACH align="left"]20003[/ATTACH] Tja, es hat den Anschein, als hätte "der kleine Mann" keine Chance gegen den übermächtigen Sony-Konzern. Auch wenn es schon einige Zeit her ist, seit Sony das OS-Feature der PS3 gestrichen hat wurde nun bekannt, dass ein US-Bundesgericht eine Sammelklage gegen den Konzern abgewiesen hat. In dieser Klage ging es um insegesamt acht Ansprüche, welche die Kläger geltend machen wollten u. a. auch um das OS-Feature. Wie es in der Anklage hieß ging es um die Verletzung der gesetzlichen Gewährleistung. [I]Sony[/I] nahm Stellung indem man einfach sagte, dass man bei der Entfernung von Linux und anderen Betriebssystemen in erster Linie die Kunden schützen und die PlayStation 3 gegen Eingriffe von Dritten schützen wollte. Unglaublich aber wahr, der zuständige Richter namens [I]Richard Seeborg[/I] bezeichnete das Entfernen des Features zwar als verwerflich jedoch wäre aus juristischer Sicht nichts zu beanstanden. Außerdem sagte er, dass man das Feature ja weiterhin nutzen könnte, solange man auf weitere Firmwareupdates verzichtet. Ich glaube der Richter hat keine Ahnung von der PlayStation! Was meint ihr dazu? [/QUOTE]
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