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BPjM: Indizierungen im März
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<blockquote data-quote="Bebiekatze" data-source="post: 797714" data-attributes="member: 6"><p>[ATTACH]20956[/ATTACH]Aus der Sicht der <a href="http://www.bundespruefstelle.de/" target="_blank"><em>BPjM</em></a> <em>(Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien)</em> unterliegt <strong>The House of the Dead: Overkill - Extended Cut</strong> dem strafrechtlichem Verbreitungsverbot und wird somit auf den Listenteil B gesetzt. Im Januar hat die <em>BPjM</em> ziemlich viele Titel auf den Index gesetzt, darunter zum Beispiel auch die EU-Verison des Spiels <strong>The Darkness II.</strong> </p><p></p><p></p><p><strong><u>Listenteil A</u></strong></p><p></p><p><strong>The Darkness II </strong><em>(PC DVD-ROM, EU-Version)</em></p><p><strong>The Darkness II</strong> <em>(Playstation 3, EU-Version)</em></p><p><strong>The Darkness II</strong> <em>(Xbox 360, EU-Version)</em></p><p></p><p><strong><u>Listenteil B</u></strong></p><p></p><p><strong>The House of the Dead: Overkill - Extended Cut </strong><em>(Playstation 3, UK-Version)</em></p><p><em></em></p><p></p><p>Wer damit nichts anfangen kann, hier ein kleiner Auszug aus <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f%C3%BCr_jugendgef%C3%A4hrdende_Medien" target="_blank">Wikipedia:</a></p><p></p><p><strong><u>Liste A:</u></strong> <em>(Öffentliche Liste der Trägermedien) </em>Trägermedien sind jugendgefährdend</p><p></p><p><u><strong>Liste B:</strong></u> <em>(Öffentliche Liste der Trägermedien mit nach Ansicht der BPjM absolutem Verbreitungsverbot)</em> Trägermedien, für die nach der für Gerichte allerdings unverbindlichen Ansicht der <em>BPjM </em>weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Bebiekatze, post: 797714, member: 6"] [ATTACH align="left"]20956[/ATTACH]Aus der Sicht der [URL="http://www.bundespruefstelle.de/"][I]BPjM[/I][/URL] [I](Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien)[/I] unterliegt [B]The House of the Dead: Overkill - Extended Cut[/B] dem strafrechtlichem Verbreitungsverbot und wird somit auf den Listenteil B gesetzt. Im Januar hat die [I]BPjM[/I] ziemlich viele Titel auf den Index gesetzt, darunter zum Beispiel auch die EU-Verison des Spiels [B]The Darkness II.[/B] [B][U]Listenteil A[/U][/B] [B]The Darkness II [/B][I](PC DVD-ROM, EU-Version)[/I] [B]The Darkness II[/B] [I](Playstation 3, EU-Version)[/I] [B]The Darkness II[/B] [I](Xbox 360, EU-Version)[/I] [B][U]Listenteil B[/U][/B] [B]The House of the Dead: Overkill - Extended Cut [/B][I](Playstation 3, UK-Version) [/I] Wer damit nichts anfangen kann, hier ein kleiner Auszug aus [URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f%C3%BCr_jugendgef%C3%A4hrdende_Medien"]Wikipedia:[/URL] [B][U]Liste A:[/U][/B] [I](Öffentliche Liste der Trägermedien) [/I]Trägermedien sind jugendgefährdend [U][B]Liste B:[/B][/U] [I](Öffentliche Liste der Trägermedien mit nach Ansicht der BPjM absolutem Verbreitungsverbot)[/I] Trägermedien, für die nach der für Gerichte allerdings unverbindlichen Ansicht der [I]BPjM [/I]weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten [/QUOTE]
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