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<blockquote data-quote="Tomcat1" data-source="post: 799453" data-attributes="member: 75691"><p>Händler schützen sich in ihren AGBs vor derartigen Rechtsansprüchen des Kunden. In der Regel kommt deshalb der Kaufvertrag erst mit Lieferung bzw. Kauf des Artikels zustande. Die Abbildung im Prospekt oder Online-Katalog (auch bei Vorbestellungen) entspricht dabei lediglich einer Aufforderung zur Angebotsabgabe.</p><p> </p><p> Den Rest bezüglich der Wandlung sehe ich so wie Tobias in seinem letzten Satz. Das ist keine Rechtsberatung, sondern meine ganz persönliche Meinung.</p><p> </p><p> Gehe in den Laden und lasse den Abteilungsleiter kommen, erkläre ihm deinen Fall und er wird dir den Artikel gegen Vorlage des Kassenbons auf Kulanzbasis umtauschen, um einen zufriedenen Kunden zu haben.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tomcat1, post: 799453, member: 75691"] Händler schützen sich in ihren AGBs vor derartigen Rechtsansprüchen des Kunden. In der Regel kommt deshalb der Kaufvertrag erst mit Lieferung bzw. Kauf des Artikels zustande. Die Abbildung im Prospekt oder Online-Katalog (auch bei Vorbestellungen) entspricht dabei lediglich einer Aufforderung zur Angebotsabgabe. Den Rest bezüglich der Wandlung sehe ich so wie Tobias in seinem letzten Satz. Das ist keine Rechtsberatung, sondern meine ganz persönliche Meinung. Gehe in den Laden und lasse den Abteilungsleiter kommen, erkläre ihm deinen Fall und er wird dir den Artikel gegen Vorlage des Kassenbons auf Kulanzbasis umtauschen, um einen zufriedenen Kunden zu haben. [/QUOTE]
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