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<blockquote data-quote="Tomcat1" data-source="post: 948940" data-attributes="member: 75691"><p>Da ich beruflich manchmal mit solchen Angelegenheiten zu tun habe, kann ich euch vielleicht einen Rat geben:</p><p> </p><p>Im deutschen Zivilrecht müssen ? wie mein Vorredner bereits sagte ? gewisse Fristen berücksichtigt werden, die unabhängig laufen vom PayPal-Käuferschutz.</p><p> </p><p> Wenn ihr eure Ware zum vereinbarten Lieferdatum nicht erhalten habt, ist es wichtig, den Verkäufer in Verzug zu setzen. Das geschieht, indem ihr dem Händler schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung der Ware setzt (üblich sind hier 10 Tage) und ankündigt, anderenfalls vom Kaufvertrag zurückzutreten. Hierbei muss ein konkretes Datum genannt werden, wann ihr eure Sachen spätestens erwartet (die entsprechenden Textvorlagen kopiere ich euch unten in ein Extra-Fenster). Vom Gesetzgeber wird hier durchaus eine Email anerkannt, sicherer ist aber selbstverständlich das Einschreiben.</p><p> </p><p> Wichtig ist, dass ihr dabei stets sachlich bleibt. Auch wenn ihr euch betrogen fühlen solltet, sind alle Arten von Beschimpfungen und Bedrohungen höchst kontraproduktiv.</p><p> </p><p> Sofern ihr eure Artikel zum vorgenannten Datum nicht erhaltet, folgt ein zweites Schreiben, in welchem ihr vom Kaufvertrag zurücktretet und gleichzeitig ein neues Datum setzt (wieder 10 Tage), bis zu welchem ihr euer Geld auf dem Konto sehen wollt. Gebt dazu in dem Schreiben eure Bankverbindung an. Sämtliche Kosten für Einschreiben setzt ihr dem Verkäufer dabei ebenfalls auf die Rechnung.</p><p> </p><p> Lässt der Händler auch diese Frist verstreichen, weil er sich tot stellt oder mit offensichtlich fadenscheinigen Ausreden kommt, ist er im Verzug und ihr könnt einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen ihn erwirken. Diesen Mahnbescheid bekommt ihr für wenig Geld im Amtsgericht eures Wohnortes, er ist ein paar Seiten lang, die ihr ausfüllen und wieder beim Amtsgericht einreichen müsst.</p><p> </p><p> Legt der Händler gegen diesen Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, habt ihr einen vollstreckbaren Titel und könnt einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Doch so weit wird es hoffentlich nicht kommen, oft reichen erfahrungsgemäß die Fristsetzungen.</p><p> </p><p> Diejenigen, die mit PayPal bezahlt haben, können und sollen ihren Antrag auf Käuferschutz sofort stellen, wenn das Lieferdatum überschritten ist und der Verkäufer sich nicht meldet ? das hat mit dem oben beschriebenen Weg nichts zu tun. Sollte der Antrag allerdings von PayPal abgelehnt werden (warum auch immer), bleibt euch nichts anderes übrig, als ebenfalls zivilrechtlich gegen den Händler vorgehen.</p><p> </p><p> Was ich hier mache ist keine Rechtsberatung und soll keinesfalls den Gang zum Anwalt ersetzen. Ich selbst bin kein Anwalt. Ich schreibe euch lediglich, was ich persönlich tun würde und hoffe, dass es für den einen oder anderen hilfreich sein kann.</p><p></p><p><u><em>Fristsetzung 1</em></u></p><p></p><p></p><p><u><em>Fristsetzung 2</em></u></p><p></p><p><em>Text Quelle: <a href="http://www.internetrecht-rostock.de/" target="_blank">http://www.internetrecht-rostock.de/</a></em></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tomcat1, post: 948940, member: 75691"] Da ich beruflich manchmal mit solchen Angelegenheiten zu tun habe, kann ich euch vielleicht einen Rat geben: Im deutschen Zivilrecht müssen ? wie mein Vorredner bereits sagte ? gewisse Fristen berücksichtigt werden, die unabhängig laufen vom PayPal-Käuferschutz. Wenn ihr eure Ware zum vereinbarten Lieferdatum nicht erhalten habt, ist es wichtig, den Verkäufer in Verzug zu setzen. Das geschieht, indem ihr dem Händler schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung der Ware setzt (üblich sind hier 10 Tage) und ankündigt, anderenfalls vom Kaufvertrag zurückzutreten. Hierbei muss ein konkretes Datum genannt werden, wann ihr eure Sachen spätestens erwartet (die entsprechenden Textvorlagen kopiere ich euch unten in ein Extra-Fenster). Vom Gesetzgeber wird hier durchaus eine Email anerkannt, sicherer ist aber selbstverständlich das Einschreiben. Wichtig ist, dass ihr dabei stets sachlich bleibt. Auch wenn ihr euch betrogen fühlen solltet, sind alle Arten von Beschimpfungen und Bedrohungen höchst kontraproduktiv. Sofern ihr eure Artikel zum vorgenannten Datum nicht erhaltet, folgt ein zweites Schreiben, in welchem ihr vom Kaufvertrag zurücktretet und gleichzeitig ein neues Datum setzt (wieder 10 Tage), bis zu welchem ihr euer Geld auf dem Konto sehen wollt. Gebt dazu in dem Schreiben eure Bankverbindung an. Sämtliche Kosten für Einschreiben setzt ihr dem Verkäufer dabei ebenfalls auf die Rechnung. Lässt der Händler auch diese Frist verstreichen, weil er sich tot stellt oder mit offensichtlich fadenscheinigen Ausreden kommt, ist er im Verzug und ihr könnt einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen ihn erwirken. Diesen Mahnbescheid bekommt ihr für wenig Geld im Amtsgericht eures Wohnortes, er ist ein paar Seiten lang, die ihr ausfüllen und wieder beim Amtsgericht einreichen müsst. Legt der Händler gegen diesen Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, habt ihr einen vollstreckbaren Titel und könnt einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Doch so weit wird es hoffentlich nicht kommen, oft reichen erfahrungsgemäß die Fristsetzungen. Diejenigen, die mit PayPal bezahlt haben, können und sollen ihren Antrag auf Käuferschutz sofort stellen, wenn das Lieferdatum überschritten ist und der Verkäufer sich nicht meldet ? das hat mit dem oben beschriebenen Weg nichts zu tun. Sollte der Antrag allerdings von PayPal abgelehnt werden (warum auch immer), bleibt euch nichts anderes übrig, als ebenfalls zivilrechtlich gegen den Händler vorgehen. Was ich hier mache ist keine Rechtsberatung und soll keinesfalls den Gang zum Anwalt ersetzen. Ich selbst bin kein Anwalt. Ich schreibe euch lediglich, was ich persönlich tun würde und hoffe, dass es für den einen oder anderen hilfreich sein kann. [U][I]Fristsetzung 1[/I][/U] [U][I]Fristsetzung 2[/I][/U] [I]Text Quelle: [URL="http://www.internetrecht-rostock.de/"]http://www.internetrecht-rostock.de/[/URL][/I] [/QUOTE]
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