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<blockquote data-quote="Angry_Angel" data-source="post: 816038" data-attributes="member: 78239"><p>Du hast ein recht komisches Rechts-Verständnis, Frieda.</p><p></p><p>Es spielt nämlich sehr wohl eine große Rolle, was in der Verkaufsanzeige / Produktbeschreibung / Verkäufertext stand/steht.</p><p></p><p>Dabei ist es, zunächst, völlig irrelevant, ob Accountverkauf illegal ist oder nicht.</p><p>Ausserdem gehst Du davon aus, dass der Käufer wissentlich gehandelt hat. </p><p>Was zu beweisen wäre. </p><p>Denn, wenn der Käufer unwissend bezüglich der illegalität des Account-Handels war/ist, liegt der schwarze Peter, auch hier, beim Verkäufer. </p><p>Davon ausgehend, dass dem Verkäufer sehr wohl um die illegalität weiß/wußte, liegt hier arglistige Täuschung vor.</p><p></p><p>Wenn in dem Text des Verkäufers steht, dass er die PS4 inclu 5 Spielen verkauft, dann hat er die Verantwortung dafür, dass der Käufer auch diese 5 Spiele spielen kann. Das nennt man: "Zugesicherte Produkteigenschaften".</p><p>Wenn der Verkäufer dafür nun seine E-Mailadresse preisgeben/ändern muß, damit der Käufer diese "zugesicherten Produkteigenschaften" nutzen kann, hat er nur zwei Möglichkeiten.</p><p></p><p>Entweder er erfüllt den Vertrag und ermöglicht dem Käufer durch preisgabe/ändern der E-Mailadresse das Spielen der Spiele, oder aber er wickelt das Geschäft rück und nimmt die PS4 unter Erstattung des Kaufpreises zurück.</p><p></p><p>Diese "LMAA-Einstellung", dass der Käufer halt Pech gehabt hat, ist schlicht falsch.</p><p>Ich an seiner (Käufer-)Stelle würde, wenn der Verkäufer so eine Einstellung an den Tag legt, Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei erstatten und mich an einen Rechtsanwalt wenden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Angry_Angel, post: 816038, member: 78239"] Du hast ein recht komisches Rechts-Verständnis, Frieda. Es spielt nämlich sehr wohl eine große Rolle, was in der Verkaufsanzeige / Produktbeschreibung / Verkäufertext stand/steht. Dabei ist es, zunächst, völlig irrelevant, ob Accountverkauf illegal ist oder nicht. Ausserdem gehst Du davon aus, dass der Käufer wissentlich gehandelt hat. Was zu beweisen wäre. Denn, wenn der Käufer unwissend bezüglich der illegalität des Account-Handels war/ist, liegt der schwarze Peter, auch hier, beim Verkäufer. Davon ausgehend, dass dem Verkäufer sehr wohl um die illegalität weiß/wußte, liegt hier arglistige Täuschung vor. Wenn in dem Text des Verkäufers steht, dass er die PS4 inclu 5 Spielen verkauft, dann hat er die Verantwortung dafür, dass der Käufer auch diese 5 Spiele spielen kann. Das nennt man: "Zugesicherte Produkteigenschaften". Wenn der Verkäufer dafür nun seine E-Mailadresse preisgeben/ändern muß, damit der Käufer diese "zugesicherten Produkteigenschaften" nutzen kann, hat er nur zwei Möglichkeiten. Entweder er erfüllt den Vertrag und ermöglicht dem Käufer durch preisgabe/ändern der E-Mailadresse das Spielen der Spiele, oder aber er wickelt das Geschäft rück und nimmt die PS4 unter Erstattung des Kaufpreises zurück. Diese "LMAA-Einstellung", dass der Käufer halt Pech gehabt hat, ist schlicht falsch. Ich an seiner (Käufer-)Stelle würde, wenn der Verkäufer so eine Einstellung an den Tag legt, Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei erstatten und mich an einen Rechtsanwalt wenden. [/QUOTE]
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