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<blockquote data-quote="PS4SP" data-source="post: 917396" data-attributes="member: 81558"><p>Ups, ich dachte, die Garantiezeit seitens Sony würde wie die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre betragen. Offensichtlich ist dem nicht so, sie beträgt tatsächlich nur 1 Jahr.</p><p></p><p>Damit stellt sich nach 1 Jahr das Problem, dass der TE zwar die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer (hier MM) geltend machen kann, dieser sich nach 6 Monaten allerdings auf die Beweislastumkehr berufen kann. Sprich der Käufer muss dann nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag.</p><p></p><p>Das ist natürlich je nach Mangel relativ schwierig. In diesem Fall stellt sich aber die Frage, welchen Fehler MM diagnostiziert, der zwar angeblich eine Raparatur unmöglich macht, dessen Ursache aber nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag?</p><p></p><p>Die Empfehlung an den TE würde lauten, mit dieser vorliegenden Diagnose die gesetzliche Gewährleistung einzufordern. Denn technisch gesehen gibt es wohl kaum einen irreparablen Fehler, der erst nach 6 Monaten von alleine entstehen kann, ohne dass ein Mangel an Material oder Verarbeitung dafür ursächlich ist.</p><p></p><p>Jetzt hat der TE aber bereits einen eigenen Reparaturversuch unternommen (Wärmeleitpaste erneuert, usw.). Damit ist wahrscheinlich jeglicher Garantie- und Gewährleistungsanspruch erloschen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="PS4SP, post: 917396, member: 81558"] Ups, ich dachte, die Garantiezeit seitens Sony würde wie die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre betragen. Offensichtlich ist dem nicht so, sie beträgt tatsächlich nur 1 Jahr. Damit stellt sich nach 1 Jahr das Problem, dass der TE zwar die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer (hier MM) geltend machen kann, dieser sich nach 6 Monaten allerdings auf die Beweislastumkehr berufen kann. Sprich der Käufer muss dann nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Das ist natürlich je nach Mangel relativ schwierig. In diesem Fall stellt sich aber die Frage, welchen Fehler MM diagnostiziert, der zwar angeblich eine Raparatur unmöglich macht, dessen Ursache aber nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag? Die Empfehlung an den TE würde lauten, mit dieser vorliegenden Diagnose die gesetzliche Gewährleistung einzufordern. Denn technisch gesehen gibt es wohl kaum einen irreparablen Fehler, der erst nach 6 Monaten von alleine entstehen kann, ohne dass ein Mangel an Material oder Verarbeitung dafür ursächlich ist. Jetzt hat der TE aber bereits einen eigenen Reparaturversuch unternommen (Wärmeleitpaste erneuert, usw.). Damit ist wahrscheinlich jeglicher Garantie- und Gewährleistungsanspruch erloschen. [/QUOTE]
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