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<blockquote data-quote="DDerS" data-source="post: 41798" data-attributes="member: 2690"><p>Also,</p><p>Wenn innerhalb von 6 Monaten nach der Gefahrengutübergabe (der Zeitpunkt an den dir der Händler die PS3 in die Hände drückt) ein Mängel am Gefahrengut(der PS3) auftritt, wird davon ausgegangen dass das Gefahrengut bereits bei der Übergabe defekt war und der Händler muss dir beweisen dass dies nicht so war(Gut für dich).</p><p></p><p>Du hast insgesammt 2 Jahre lang Gewährleistung, nur halt in den ersten 6 Monaten mit der Beweislastumkehr.</p><p></p><p>Du hast dann ein Recht auf Nachbesserung und dabei zwei Optionen: die Nachbesserung(Reparatur) oder den Austausch der Ware. Ist eine Option nicht verhältnissmäßig (z.B. Reparatur würde mehr kosten als Austausch, oder Austausch zu teuer weil die Ware z.B. nicht mehr produziert wird) kann der Händler dies verweigern, muss dann aber das andere akzeptieren.</p><p>Würde nach zB 3 maliger Nachbesserung das Problem nicht behoben kannst du den Kaufpreis mindern, vom Kaufvertrag zurücktreten(wäre hier gerechtfertigt wäre => ohne Sound is ne Konsole ja eher nutzlos) etc...</p><p></p><p>Garantie ist z.B. was was dir dein Händler garantiert und ist nicht von Gesetzt vorgeschrieben wie die Gewährleistung, deswegen => Gewährleistung ist in den ersten 6 Monaten eindeutig besser^^</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DDerS, post: 41798, member: 2690"] Also, Wenn innerhalb von 6 Monaten nach der Gefahrengutübergabe (der Zeitpunkt an den dir der Händler die PS3 in die Hände drückt) ein Mängel am Gefahrengut(der PS3) auftritt, wird davon ausgegangen dass das Gefahrengut bereits bei der Übergabe defekt war und der Händler muss dir beweisen dass dies nicht so war(Gut für dich). Du hast insgesammt 2 Jahre lang Gewährleistung, nur halt in den ersten 6 Monaten mit der Beweislastumkehr. Du hast dann ein Recht auf Nachbesserung und dabei zwei Optionen: die Nachbesserung(Reparatur) oder den Austausch der Ware. Ist eine Option nicht verhältnissmäßig (z.B. Reparatur würde mehr kosten als Austausch, oder Austausch zu teuer weil die Ware z.B. nicht mehr produziert wird) kann der Händler dies verweigern, muss dann aber das andere akzeptieren. Würde nach zB 3 maliger Nachbesserung das Problem nicht behoben kannst du den Kaufpreis mindern, vom Kaufvertrag zurücktreten(wäre hier gerechtfertigt wäre => ohne Sound is ne Konsole ja eher nutzlos) etc... Garantie ist z.B. was was dir dein Händler garantiert und ist nicht von Gesetzt vorgeschrieben wie die Gewährleistung, deswegen => Gewährleistung ist in den ersten 6 Monaten eindeutig besser^^ [/QUOTE]
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