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Dead Island - neues Zombie-Spiel
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<blockquote data-quote="Marian" data-source="post: 147047" data-attributes="member: 9055"><p><strong>AW: Dead Island - neues Zombie Spiel</strong></p><p></p><p>Wer das noch nicht mit bekommen hat hier mal was zu Dead Island </p><p>was Eigl absehbar war.</p><p></p><p>Dead Island NEWS : Datum: Tuesday, 29. March 2011</p><p> News Kurzfassung:</p><p> Kein Angebot/Verkauf in Deutschland</p><p> Dead Island NEWS : </p><p> </p><p> News Inhalt: </p><p> </p><p> Folgenden</p><p> TEXT haben wir von den Entwicklern bekommen: </p><p> </p><p> in</p><p> Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Dead Island ist folgendes</p><p> festzuhalten: </p><p> </p><p> Die Rechtsfolgen für ein indiziertes Spiel gelten auch schon im Vorfeld (§15</p><p> Abs. 2 JuSchG), d.h. wenn zu befürchten ist, dass ein Spiel indiziert wird,</p><p> sprich, wenn eines der folgenden Tatbestände verwirklicht wird (Auswahl): </p><p></p><p> -</p><p> einen StGB Tatbestand verwirklichen z.B. §131 StGB (Gewaltdarstellung,</p><p> "Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen....") </p><p> </p><p> -</p><p> "besonders grausame und reisserische Darstellungen selbstzweckhafter</p><p> Gewalt....." </p><p> </p><p> -</p><p> offensichtlich geeignet die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen schwer zu</p><p> gefähren </p><p> </p><p> Das</p><p> bedeutet, dass wir schon jetzt die für indizierte Spiele vorgesehenen</p><p> Regelungen einhalten müssen. Dies bedeutet insbesondere: </p><p> </p><p> Das</p><p> Spiel darf in Deutschland nicht veröffentlicht werden. </p><p> </p><p> Keine</p><p> Herstellung in Deutschland </p><p> </p><p> </p><p> Kein</p><p> Angebot/Verkauf in Deutschland und auf deutschen Websites </p><p> </p><p> keine Listung bei Amazon und Co. </p><p> </p><p> </p><p> kein Vorankündigung bei deep silver o.ä. </p><p></p><p> </p><p> Keine</p><p> Bewerbung in D </p><p> </p><p> auch keine "versteckte Werbung" in Form von Druckkostenzuschüssen</p><p> oder ähnlichem </p><p> </p><p> keine Form der Werbung, die selbst nicht zwingend jugendgefährdend ist (Dead</p><p> Island Signatur raus aus den deutschen Emailanhängen) </p><p> </p><p> keine Bewerbung auf der GC </p><p> </p><p> keine aktive Bewerbung auf youtube (der Trailer darf nicht von D aus abrufbar</p><p> sein) </p><p> </p><p> Informationspflicht: </p><p> </p><p> Verleger, Zwischenhändler und Importeure sind verpflichtet, ihre Abnehmer von</p><p> der möglichen Indizierung zu informieren</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Marian, post: 147047, member: 9055"] [b]AW: Dead Island - neues Zombie Spiel[/b] Wer das noch nicht mit bekommen hat hier mal was zu Dead Island was Eigl absehbar war. Dead Island NEWS : Datum: Tuesday, 29. March 2011 News Kurzfassung: Kein Angebot/Verkauf in Deutschland Dead Island NEWS : News Inhalt: Folgenden TEXT haben wir von den Entwicklern bekommen: in Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Dead Island ist folgendes festzuhalten: Die Rechtsfolgen für ein indiziertes Spiel gelten auch schon im Vorfeld (§15 Abs. 2 JuSchG), d.h. wenn zu befürchten ist, dass ein Spiel indiziert wird, sprich, wenn eines der folgenden Tatbestände verwirklicht wird (Auswahl): - einen StGB Tatbestand verwirklichen z.B. §131 StGB (Gewaltdarstellung, "Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen....") - "besonders grausame und reisserische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt....." - offensichtlich geeignet die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen schwer zu gefähren Das bedeutet, dass wir schon jetzt die für indizierte Spiele vorgesehenen Regelungen einhalten müssen. Dies bedeutet insbesondere: Das Spiel darf in Deutschland nicht veröffentlicht werden. Keine Herstellung in Deutschland Kein Angebot/Verkauf in Deutschland und auf deutschen Websites keine Listung bei Amazon und Co. kein Vorankündigung bei deep silver o.ä. Keine Bewerbung in D auch keine "versteckte Werbung" in Form von Druckkostenzuschüssen oder ähnlichem keine Form der Werbung, die selbst nicht zwingend jugendgefährdend ist (Dead Island Signatur raus aus den deutschen Emailanhängen) keine Bewerbung auf der GC keine aktive Bewerbung auf youtube (der Trailer darf nicht von D aus abrufbar sein) Informationspflicht: Verleger, Zwischenhändler und Importeure sind verpflichtet, ihre Abnehmer von der möglichen Indizierung zu informieren [/QUOTE]
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