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<blockquote data-quote="goTAN" data-source="post: 176968" data-attributes="member: 12128"><p>beides jain.</p><p></p><p>Nach ablauf der 6 monate muss der kunde nicht nachweisen das der Defekt schon beim Kauf da war sondern das er kein Verschulden des Defektes hat was auch nahezu unmoeglich ist es sei denn man geht das Risiko ein einen gerichtlich anerkannten Sachbearbeiter beizuziehen und vorallem bei elektrischen Geräten kann man fast nie zu 100% ausschliessen das der Kunde keine Schuld hat. Ansonsten ist die summe der letzen 2 beitraege korrekt <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite1" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /></p><p></p><p>Wobei der Fall durchaus (bei mir war das mal so) nach den 6 monaten eintreffen kann! In meinem Konkreten Fall wurde ein Notebook 3 mal im laufe der ersten 2 Jahre repariert. Beim 4. Mal konnte ich (erst ueber das Gericht) vom kaufvertrag zuruecktreten wobei der haendler nicht den kompletten Preis zahlen muss da ja die ware teilweise genutzt wurde(wieviel weniger... dafuer gibt es genaue richtlinien). Allerdings ist hier auch die zeit in der das geraet in reperatur war abzuziehen. Desweiteren kann man bei laengeren Reperaturen die Kosten eines Leihgerätes dem Verkäufer anrechnen lassen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="goTAN, post: 176968, member: 12128"] beides jain. Nach ablauf der 6 monate muss der kunde nicht nachweisen das der Defekt schon beim Kauf da war sondern das er kein Verschulden des Defektes hat was auch nahezu unmoeglich ist es sei denn man geht das Risiko ein einen gerichtlich anerkannten Sachbearbeiter beizuziehen und vorallem bei elektrischen Geräten kann man fast nie zu 100% ausschliessen das der Kunde keine Schuld hat. Ansonsten ist die summe der letzen 2 beitraege korrekt :) Wobei der Fall durchaus (bei mir war das mal so) nach den 6 monaten eintreffen kann! In meinem Konkreten Fall wurde ein Notebook 3 mal im laufe der ersten 2 Jahre repariert. Beim 4. Mal konnte ich (erst ueber das Gericht) vom kaufvertrag zuruecktreten wobei der haendler nicht den kompletten Preis zahlen muss da ja die ware teilweise genutzt wurde(wieviel weniger... dafuer gibt es genaue richtlinien). Allerdings ist hier auch die zeit in der das geraet in reperatur war abzuziehen. Desweiteren kann man bei laengeren Reperaturen die Kosten eines Leihgerätes dem Verkäufer anrechnen lassen. [/QUOTE]
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