News
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Marktplatz
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neue Medien
Kommentare Medien
Profilnachrichten
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Konsolen
Playstation 3
Playstation 3 Garantie
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Nachricht
<blockquote data-quote="bruno_heinz" data-source="post: 177044"><p>Hallo goTAN,</p><p>ich habe mich auf diesen Beitrag von Dir bezogen:</p><p></p><p></p><p></p><p>Ich bin davon ausgegangen, dass Du mit der "Seite", auf der "wild Umtausch mit Rücktritt vom Kaufvertrag vermischt" werde, die von mir vorgestellte Webseite <a href="http://gamerrecht.npage.de/" target="_blank">gamerrecht.npage.de</a> meinst. Falls Du etwas anderes meintest, sorry für das Missverständnis. Aber auf dieser Webseite wird nichts vermischt. Es gibt mehrere alternative Rechtsbedingungen, die den Käufer zum Rücktritt berechtigen. Einer davon ist: Der Käufer wählt als Nacherfüllungsart den Umtausch (=die Nachlieferung) und setzt hierzu eine angemessene Frist. Der Händler kommt dieser Forderung nicht nach. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Käufer zurücktreten und den vollen Kaufpreis (gegen Rückgabe des defekten Geräts) verlangen. (Und zwar unabhängig davon, ob den Verkäufer irgendein Verschulden trifft dafür, dass er nicht innerhalb der Frist geleistet hat. Ein Verschulden ist für den Rücktritt irrelevant.)</p><p></p><p>(1) Dies setzt voraus, dass der Käufer überhaupt dazu berechtigt war, Umtausch zu verlangen (vgl. <a href="http://gamerrecht.npage.de/10_wichtige_hinweise_92410857.html" target="_blank">Bedingungen des Umtauschrechts</a>).</p><p>(2) Ferner muss die Frist angemessen sein. Wenn der Händler die Ware noch vorrätig hat, ist für Umtausch eine Frist von einem Tag bereits angemessen (vgl. <a href="http://gamerrecht.npage.de/link_3232835.html" target="_blank">richtige Fristsetzung</a>)</p><p>(3) Nach erfolgtem Rücktritt kann man den <u>vollen</u> Kaufpreis zurückverlangen. Der Verkäufer kann hiervon nichts abziehen. (vgl. <a href="http://gamerrecht.npage.de/zahlung_fuer_die_nutzung_des_zurueckgegebenen_geraets-_87592776.html" target="_blank">Nutzungswertersatz beim Umtausch und Rücktritt</a>).</p><p></p><p>Wie gesagt, falls Du etwas ganz anderes meintest, sorry für das Missverständnis. Aber die Ausführungen auf der Webseite sind zutreffend, und zwar nicht nur in rein theoretischer Hinsicht; vielmehr werden auch alle üblichen Hindernisse der "Praxis" berücksichtigt. </p><p></p><p></p><p>viele Grüße</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bruno_heinz, post: 177044"] Hallo goTAN, ich habe mich auf diesen Beitrag von Dir bezogen: Ich bin davon ausgegangen, dass Du mit der "Seite", auf der "wild Umtausch mit Rücktritt vom Kaufvertrag vermischt" werde, die von mir vorgestellte Webseite [url='http://gamerrecht.npage.de/']gamerrecht.npage.de[/url] meinst. Falls Du etwas anderes meintest, sorry für das Missverständnis. Aber auf dieser Webseite wird nichts vermischt. Es gibt mehrere alternative Rechtsbedingungen, die den Käufer zum Rücktritt berechtigen. Einer davon ist: Der Käufer wählt als Nacherfüllungsart den Umtausch (=die Nachlieferung) und setzt hierzu eine angemessene Frist. Der Händler kommt dieser Forderung nicht nach. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Käufer zurücktreten und den vollen Kaufpreis (gegen Rückgabe des defekten Geräts) verlangen. (Und zwar unabhängig davon, ob den Verkäufer irgendein Verschulden trifft dafür, dass er nicht innerhalb der Frist geleistet hat. Ein Verschulden ist für den Rücktritt irrelevant.) (1) Dies setzt voraus, dass der Käufer überhaupt dazu berechtigt war, Umtausch zu verlangen (vgl. [url='http://gamerrecht.npage.de/10_wichtige_hinweise_92410857.html']Bedingungen des Umtauschrechts[/url]). (2) Ferner muss die Frist angemessen sein. Wenn der Händler die Ware noch vorrätig hat, ist für Umtausch eine Frist von einem Tag bereits angemessen (vgl. [url='http://gamerrecht.npage.de/link_3232835.html']richtige Fristsetzung[/url]) (3) Nach erfolgtem Rücktritt kann man den [u]vollen[/u] Kaufpreis zurückverlangen. Der Verkäufer kann hiervon nichts abziehen. (vgl. [url='http://gamerrecht.npage.de/zahlung_fuer_die_nutzung_des_zurueckgegebenen_geraets-_87592776.html']Nutzungswertersatz beim Umtausch und Rücktritt[/url]). Wie gesagt, falls Du etwas ganz anderes meintest, sorry für das Missverständnis. Aber die Ausführungen auf der Webseite sind zutreffend, und zwar nicht nur in rein theoretischer Hinsicht; vielmehr werden auch alle üblichen Hindernisse der "Praxis" berücksichtigt. viele Grüße [/QUOTE]
Zitate
Authentifizierung
Überprüfung durch Google ReCaptcha zulassen
Es ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich, diese wird durchgeführt sobald der Datenschutzerklärung zugestimmt wurde.
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
Konsolen
Playstation 3
Playstation 3 Garantie
Oben