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<blockquote data-quote="zllukSkullz" data-source="post: 181994" data-attributes="member: 12679"><p>[align=justify]es ist aber sein gutes recht. um mal klarheit zu schaffen:</p><p></p><p>der käufer hat durch unseren gesetzgeber zum schutz vor missbrauch ein recht auf zwei jahre herstelleragrantie.</p><p>im rahmen der garantie darf der handelspartner (verkäufer/hersteller) in eigenem ermessen (zum schutz vor missbrauch durch den endverbraucher, da manchmal die reparatur eben günstiger ist) zweimal nachbessern (reparieren).</p><p></p><p>sollte die zweite nachbesserung erfolglos verlaufen, so hat der kunde das recht auf ersatz und kann dies vom verkäufer auch fordern (zur not durch ein schreiben mit verweiß auf die rechte des kunden und pflichten des verkäufers sowie dessen konsequenzen bei verweigerung).</p><p></p><p>kannst dich gerne auch selbst vergewissern, und google mal nach HGB (Handelsgesetzbuch) war jetzt zu faul um die paragraphen rauszusuchen.</p><p></p><p>also ich an deiner stelle würde mal nen brief hin schicken und ihnen die situation klarmachen. kannst auch auf die einschatlung eines anwalts hinweißen (würd ich aber noch ned einschalten).</p><p></p><p>das schreiben sollte schon seriös aber bestimmt sein, damit sie nicht denken das du nur übertreibst aber merken das du es durchaus ernst meinst.</p><p></p><p>hoffe ich konnte helfen</p><p></p><p>greeeeeetz.....</p><p>[/align]</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="zllukSkullz, post: 181994, member: 12679"] [align=justify]es ist aber sein gutes recht. um mal klarheit zu schaffen: der käufer hat durch unseren gesetzgeber zum schutz vor missbrauch ein recht auf zwei jahre herstelleragrantie. im rahmen der garantie darf der handelspartner (verkäufer/hersteller) in eigenem ermessen (zum schutz vor missbrauch durch den endverbraucher, da manchmal die reparatur eben günstiger ist) zweimal nachbessern (reparieren). sollte die zweite nachbesserung erfolglos verlaufen, so hat der kunde das recht auf ersatz und kann dies vom verkäufer auch fordern (zur not durch ein schreiben mit verweiß auf die rechte des kunden und pflichten des verkäufers sowie dessen konsequenzen bei verweigerung). kannst dich gerne auch selbst vergewissern, und google mal nach HGB (Handelsgesetzbuch) war jetzt zu faul um die paragraphen rauszusuchen. also ich an deiner stelle würde mal nen brief hin schicken und ihnen die situation klarmachen. kannst auch auf die einschatlung eines anwalts hinweißen (würd ich aber noch ned einschalten). das schreiben sollte schon seriös aber bestimmt sein, damit sie nicht denken das du nur übertreibst aber merken das du es durchaus ernst meinst. hoffe ich konnte helfen greeeeeetz..... [/align] [/QUOTE]
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