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<blockquote data-quote="Guenter24" data-source="post: 362300" data-attributes="member: 21938"><p>Wo steht das, daß man bei Gewährleistungsanspruch die Reparaturkosten zu zahlen hat!?</p><p>Die Garantie muß der Hersteller leisten, also SONY.</p><p>Die <strong>Gewährleistung</strong> muß der Händler leisten und die ist in Deutschland <strong>gesetzlich mit 24 Monaten festgelegt</strong>.</p><p>Und wenn nun die PS3 gerade mal 3 Monate aus der Garantie ist, aber noch 9 Monate in der Gewährleistung, ist das allemal ein Versuch Wert.</p><p>Wichtig aber ist, den Anspruch <strong>beim Händler</strong> und <strong>nicht bei Sony</strong> zu stellen.</p><p>Auch muß sich die Konsole in einem "garantiefähigen" Zustand befinden.</p><p>Also <strong>unversehrtes Garantiesiegel</strong>, keine äußerlichen Beschädigungen, optisch guter Zustand, was auf einen sachgemäßen Einsatz schließen läßt... </p><p>Kulanz bei Sony könnte bei berechtigt abgelehnter Gewährleistung der nächste Schritt sein.</p><p></p><p><strong>Grund</strong>:</p><p>Auf <strong>Gewährleistung</strong> besteht <strong>gesetzlicher Anspruch</strong>,</p><p><strong>Kulanz</strong> ist eine <strong>freiwillige Sache</strong>.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Guenter24, post: 362300, member: 21938"] Wo steht das, daß man bei Gewährleistungsanspruch die Reparaturkosten zu zahlen hat!? Die Garantie muß der Hersteller leisten, also SONY. Die [B]Gewährleistung[/B] muß der Händler leisten und die ist in Deutschland [B]gesetzlich mit 24 Monaten festgelegt[/B]. Und wenn nun die PS3 gerade mal 3 Monate aus der Garantie ist, aber noch 9 Monate in der Gewährleistung, ist das allemal ein Versuch Wert. Wichtig aber ist, den Anspruch [B]beim Händler[/B] und [B]nicht bei Sony[/B] zu stellen. Auch muß sich die Konsole in einem "garantiefähigen" Zustand befinden. Also [B]unversehrtes Garantiesiegel[/B], keine äußerlichen Beschädigungen, optisch guter Zustand, was auf einen sachgemäßen Einsatz schließen läßt... Kulanz bei Sony könnte bei berechtigt abgelehnter Gewährleistung der nächste Schritt sein. [B]Grund[/B]: Auf [B]Gewährleistung[/B] besteht [B]gesetzlicher Anspruch[/B], [B]Kulanz[/B] ist eine [B]freiwillige Sache[/B]. [/QUOTE]
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