In der Tat ist das noch keine Straftat ein offenes WLAN zu nutzen, selbst wenn das von einer Privatperson betrieben wird und nicht für öffentliche Nutzung gedacht ist. Auch wenn es prinzipiell das gleiche ist, wie einfach nur ein Auto zu nehmen, nur weil es nicht abgeschlossen war. Vorerst nimmt aber keiner daran Schaden, sprich es wird ja niemandem etwas weggenommen, wie z.b. beim Auto. Abgesehen davon, dass der Eigentümer des Anschlusses keine Flat hat, dann würde ihm in der Tat dadurch ein Schaden entstehen.
Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung sowas mal eben zu machen und dann noch recht frech das in einem Forum auch klar so darzustellen, weil man technisch nicht weiterkommt. Spätestens wenn hier gefragt worden wäre, wie man vom Nachbars-WLAN den WEP Key knacken kann, weil man ja selber keinen Inetanschluss hat/will (was dann aber in der Tat in DL illegal wäre), würden hier alle aufschreien.
Durch die Angabe der Fehlermeldung "IP Adresse mehrfach vergeben" ist auch klar, dass definitiv der Betrieb des WLANs gestört wird.
Rechtlich ist das aber vorallem für den Betreiber des offenen WLANs kritisch. Es gab schon Gerichtsurteile bei denen private Betreiber von offenen WLANs, seis auch nur aus technischer oder rechtlicher Unwissenheit, als Störer mit dran waren.
Das Beispiel hierzu ist ganz einfach: Stelle man sich vor jemand parkt mal kurz vorm Haus und lädt via Laptop mal eben ein paar Kinderpornos über den fremden Anschluss hoch. Wenn dann irgendwann die Behörden ermitteln schlagen die beim WLAN Betreiber auf, weil von dessen IP-Adresse hochgeladen wurde. Dem wünsche ich dann mal viel Spass zu beweisen, dass er es nicht selbst war. Logs dazu was im WLAN passiert führen ja wohl die wenigsten, die meisten Router können das auch gar nicht in dem nötigen Ausmaß.
Ganz einfach deswegen finde ich es untragbar sowas zu machen, oder gar noch zu unterstützen, zudem noch arg dreist dargestellt wird, dass es sich nicht um das eigene WLAN handelt.
Der Betrieb eines offenen WLANs ist ausserdem rechtlich kritisch, da man dadurch als Provider nach aussen hin auftritt und damit auch zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet wäre (eben um oben genannten Beispiel vorzubeugen). Das gilt auch, wenn man den Zugang unentgeltlich "zur Verfügung stellt".