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<blockquote data-quote="gezortl" data-source="post: 522083" data-attributes="member: 51375"><p>Also als allererstes mal an alle die nicht wissen in Welchen Gesetzestexten man da nachschaut ein Tipp:</p><p>BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder auch</p><p>UWG (Unlauterer Wettbewerb...)</p><p>und sonst findet man MENGEN an Infomat. im Inet über</p><p>Garantie, Gewährleidtung und Umtausch...</p><p></p><p>Und nun zum Thema: Wir leben hier in Old Germany wo Gesetztlich für fast alle Waren (besonders Elektronik) eine Gewährleistung von 2 Jahren vorgeschrieben ist. In dem Zeitraum der Garantie (Meist 1 Jahr vom Hersteller) habt ihr nun die Möglichkeit Euch mit Eurem Händler oder dem Hersteller in Verbindung zu setzen und auf Nachbesserung zu wirken. Nach diesem Zeitraum steht immer noch die Gewärleistung in der Euer Händler die Reparaturosten trägt sofern, und das ist wichtig: Ihr dem Händler beweisen könnt, dass der Defekt nicht durch Eigenverschulden zustande kam sondern schon vor Kauf vorhanden war. Es gilt nämlich 6 Monate nach Kauf die Beweislastumkehr. (Vorher müsste der Händler Euch beweisen, dass der Defekt durch Eigenverschulden zustande kam)</p><p>So, nun der Trick: " Seid kein ichbinjasowasvonwichtigalskundeundkönig-Arschloch " Damit erreicht Ihr gar nichts. Seid Ihr nett und freundlich ist im Normalfall auch der Händler Kulant und bessert nach. Ach ja: Ihr habt zwar das Recht zu wählen ob Ihr eine Reparatur oder einen Umtausch wollt, aber der Händler kann Eure Wahl verweigern und die andere Möglichkeit nutzen, soweit der von Euch gewählte Weg für den Händler mit irrational hohen Kosten verbunden ist.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="gezortl, post: 522083, member: 51375"] Also als allererstes mal an alle die nicht wissen in Welchen Gesetzestexten man da nachschaut ein Tipp: BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder auch UWG (Unlauterer Wettbewerb...) und sonst findet man MENGEN an Infomat. im Inet über Garantie, Gewährleidtung und Umtausch... Und nun zum Thema: Wir leben hier in Old Germany wo Gesetztlich für fast alle Waren (besonders Elektronik) eine Gewährleistung von 2 Jahren vorgeschrieben ist. In dem Zeitraum der Garantie (Meist 1 Jahr vom Hersteller) habt ihr nun die Möglichkeit Euch mit Eurem Händler oder dem Hersteller in Verbindung zu setzen und auf Nachbesserung zu wirken. Nach diesem Zeitraum steht immer noch die Gewärleistung in der Euer Händler die Reparaturosten trägt sofern, und das ist wichtig: Ihr dem Händler beweisen könnt, dass der Defekt nicht durch Eigenverschulden zustande kam sondern schon vor Kauf vorhanden war. Es gilt nämlich 6 Monate nach Kauf die Beweislastumkehr. (Vorher müsste der Händler Euch beweisen, dass der Defekt durch Eigenverschulden zustande kam) So, nun der Trick: " Seid kein ichbinjasowasvonwichtigalskundeundkönig-Arschloch " Damit erreicht Ihr gar nichts. Seid Ihr nett und freundlich ist im Normalfall auch der Händler Kulant und bessert nach. Ach ja: Ihr habt zwar das Recht zu wählen ob Ihr eine Reparatur oder einen Umtausch wollt, aber der Händler kann Eure Wahl verweigern und die andere Möglichkeit nutzen, soweit der von Euch gewählte Weg für den Händler mit irrational hohen Kosten verbunden ist. [/QUOTE]
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