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<blockquote data-quote="Lordy" data-source="post: 539607" data-attributes="member: 14582"><p>Hab ich ebenmal gefunden im auto forum:</p><p>Also Filme schauen während der Fahrt ist nicht erlaubt im Falle eines Unfalls zahlt deine Versicherung NIX.</p><p>Auch mit der Ausrede der Beifahrere hätte geschaut Interessiert die dann nicht.</p><p>Fall Beispiel:</p><p></p><p>Ein Fahrer fuhr auf der A-Bahn einem hinten drauf wobei erheblicher Sachschaden und ein Personenschaden entstandt.</p><p>Bei Unfallaufnahme stellte einer der Beamten fest das der Auffahrer einen TFT-Monitor im Fahrzeug hatte mit DVDplayer usw.</p><p>Das Fahrzeug wurde Sichergestellt zum zwecke eines Gutachtens ob der TFT An oder aus war usw.</p><p>Gutachten ergab volgendes:</p><p>Die konnten feststellen was als letztes lief auf dem TFT und dies deckte sich auch mit dem Inhalt des DVD im Player und auch den Zeitpunkt wann das abgespielt wurde. Wie die das gemacht haben weiß ich allerdings nicht.</p><p>Die Versicherung verweigerte die Zahlung.</p><p>Der Schädiger sitzt jetzt auf insgesamt 40.000,-Euro</p><p>Aus interesse habe ich mal nachgefragt bei der Versicherung mit dem Argument wenn ein Beifahrer vorhanden gewesen wäre??</p><p>Antwort:</p><p>Zahlung wird verweigert ausgenommen der schädiger kann einbandfrei Nachweisen das der TFT zum Zeitpunkt des Unfalls nicht einsehbar war.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Lordy, post: 539607, member: 14582"] Hab ich ebenmal gefunden im auto forum: Also Filme schauen während der Fahrt ist nicht erlaubt im Falle eines Unfalls zahlt deine Versicherung NIX. Auch mit der Ausrede der Beifahrere hätte geschaut Interessiert die dann nicht. Fall Beispiel: Ein Fahrer fuhr auf der A-Bahn einem hinten drauf wobei erheblicher Sachschaden und ein Personenschaden entstandt. Bei Unfallaufnahme stellte einer der Beamten fest das der Auffahrer einen TFT-Monitor im Fahrzeug hatte mit DVDplayer usw. Das Fahrzeug wurde Sichergestellt zum zwecke eines Gutachtens ob der TFT An oder aus war usw. Gutachten ergab volgendes: Die konnten feststellen was als letztes lief auf dem TFT und dies deckte sich auch mit dem Inhalt des DVD im Player und auch den Zeitpunkt wann das abgespielt wurde. Wie die das gemacht haben weiß ich allerdings nicht. Die Versicherung verweigerte die Zahlung. Der Schädiger sitzt jetzt auf insgesamt 40.000,-Euro Aus interesse habe ich mal nachgefragt bei der Versicherung mit dem Argument wenn ein Beifahrer vorhanden gewesen wäre?? Antwort: Zahlung wird verweigert ausgenommen der schädiger kann einbandfrei Nachweisen das der TFT zum Zeitpunkt des Unfalls nicht einsehbar war. [/QUOTE]
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