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<blockquote data-quote="Bebiekatze" data-source="post: 720968" data-attributes="member: 6"><p>Sicher erinnert sich Jeder an den PSN-Ausfall im April letzten Jahres. Im "schwarzen" April fiel das PlayStation Network einem Hackerangriff zum Opfer. Die Hacker haben ca. 70 Millionen Kundendaten gestohlen. <em>Sony</em> hat immer noch mit diesem Angriff zu kämpfen. </p><p></p><p>Unter anderem mit einer Sammelklage zahlreicher betroffener User aus den USA. Die Kläger sind der Meinung, dass <em>Sony</em> leichtfertig mit den ihnen anvertrauten Kundendaten umgingen. Jedoch verlief die Klage nicht wie gewünscht, denn ein Gericht in Kalifornien hat <em>Sony</em> von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen.</p><p></p><p>Laut Richter <em><strong>Anthony Battaglia</strong></em>, der das Urteil sprach, ist <em>Sony</em> mit den Kundendaten seiner User nicht fahrlässig umgegangen. Der Hack ist ein krimineller Akt, welcher nicht auf Verfehlungen seitens <em>Sony</em> zurückzuführen ist. Ein weiterer Anklagepunkt lautete, dass <em>Sony</em> sich illegal bereichern wollte sowie eine Verletzung der Kundenrechte. Auch diese Klage wurde abgewiesen. Denn in den AGB´s des PlayStation Networks haben die User der <em>Privacy Police</em> zugestimmt. In der sogenannten <em>Privacy Police</em> werden die Kunden darauf hingewiesen, dass <em>Sony</em> keine 100%ige Sicherheit garantieren kann.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Bebiekatze, post: 720968, member: 6"] Sicher erinnert sich Jeder an den PSN-Ausfall im April letzten Jahres. Im "schwarzen" April fiel das PlayStation Network einem Hackerangriff zum Opfer. Die Hacker haben ca. 70 Millionen Kundendaten gestohlen. [I]Sony[/I] hat immer noch mit diesem Angriff zu kämpfen. Unter anderem mit einer Sammelklage zahlreicher betroffener User aus den USA. Die Kläger sind der Meinung, dass [I]Sony[/I] leichtfertig mit den ihnen anvertrauten Kundendaten umgingen. Jedoch verlief die Klage nicht wie gewünscht, denn ein Gericht in Kalifornien hat [I]Sony[/I] von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Laut Richter [I][B]Anthony Battaglia[/B][/I], der das Urteil sprach, ist [I]Sony[/I] mit den Kundendaten seiner User nicht fahrlässig umgegangen. Der Hack ist ein krimineller Akt, welcher nicht auf Verfehlungen seitens [I]Sony[/I] zurückzuführen ist. Ein weiterer Anklagepunkt lautete, dass [I]Sony[/I] sich illegal bereichern wollte sowie eine Verletzung der Kundenrechte. Auch diese Klage wurde abgewiesen. Denn in den AGB´s des PlayStation Networks haben die User der [I]Privacy Police[/I] zugestimmt. In der sogenannten [I]Privacy Police[/I] werden die Kunden darauf hingewiesen, dass [I]Sony[/I] keine 100%ige Sicherheit garantieren kann. [/QUOTE]
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