Playstation 3 Garantie

Diskutiere Playstation 3 Garantie im Playstation 3 Forum im Bereich Konsolen; Hi! Bitte steinigt mich nicht aber ich habe hier einige Bedenken da ich sowohl auf der einen seite (PS3 user) stehe als auch auf der anderen...
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #1
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Leo_JazzBass

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19.06.2008
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Hi!

Bitte steinigt mich nicht aber ich habe hier einige Bedenken da ich sowohl auf der einen seite (PS3 user) stehe als auch auf der anderen (Abteilungsleiter bei einem Media Markt in Österreich).

In dem Text stand sinngemäß dass man sich innerhalb der ersten 6 monate an den händler wenden kann und dieser zu einem austausch verpflichtet ist aber sich immer abputzen (falls ich das richtig herausgelesen habe) das ist meines wissens so nicht richtig da der Hersteller die Garantie gibt und der Verkäufer allenfalls dazu verpflichtet ist als vermittelnde Partei zu vermitteln.

Generell gibt es weder im KschG noch in den Garantiebestimmungen das Recht auf Umtausch ohne vorherigem Versuch einer Reparatur bzw. Nachbesserung. Erst nachdem diese 2 mal fehlschlug gibt es eine gesetzliche Grundlage für eine Wandelung wobei ich zumindest für meinen Bereich sagen kann dass es noch nie soweit kam weil wir bisher immer die Industrie zerlegt haben wenn die beim ersten mal geschlampt haben.



lg aus Wien, Leo
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #2
sry wenn das jetz boese klingt aber wenn du Abteilungsleiter in einem
Mediamarkt bist dann sollest du das eigentlich wissen und mit diesen Satz hast du dich absolut disqualifiziert. Lustiger weise hatte ich genau so eine Unterhaltung vor kurzem mit einem Saturn Abteilungsleiter... braucht man dazu keine kaufmaennische ausbildung?
Leo_JazzBass schrieb:
In dem Text stand sinngemäß dass man sich innerhalb der ersten 6 monate an den händler wenden kann und dieser zu einem austausch verpflichtet ist aber sich immer abputzen (falls ich das richtig herausgelesen habe) das ist meines wissens so nicht richtig da der Hersteller die Garantie gibt und der Verkäufer allenfalls dazu verpflichtet ist als vermittelnde Partei zu vermitteln.
Ich werde jetz nicht nochmal alles durchkauen aber zuerst...

Garantie hat nichts mit der gesetzlichen Gewaehrleistung zu tun, Garantie ist freiwillig und meist vom Hersteller Gewaehrleistung gesetzlich vorgeschrieben und betraegt 2 jahre und liegt beim Verkaeufer also dem MediaMarkt zb.

Das der Verkaeufer nur als Vermittler tätig sein soll is sowas von ... :lol

Es ist so das der Verkäufer die gesetzliche Pflicht hat innerhalb dieser 2 Jahre bei Mangel diesen zu beheben. Das kann entweder durch Reperatur oder Umtausch geschehen wobei die entscheidung der Kaeufer zu tragen hat. Es gibt natuerlich ausnahmen wenn die Ware aus bestimmten Gruenden nicht ausgetauscht werden kann zb bei der ps3 mit 60 GB wenn es die nicht mehr gibt.

So diese immer gehoerten 6 monate beruhen auf der Beweislast. in den ersten 6 monaten ist die beim Verkäufer danacht beim Käufer....

Das wars im groben... viel spass

ps: achja und das mit den 2 reperaturversuchen die fehlschlagen... ohmann das is nochmal was komplett anderes und bezieht sich auf den ruecktritt vom kaufvertrag...

nimm das bitte nicht persoenlich du kannst warscheinlich nichts dafuer das du es nicht weist.... entweder ist der schuld der dich eingestellt hat oder der staat der eine mangelnde ausbildung fuer abteilungsleiter in mediamaerkten bereitstellt
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #4
Der Kunde kann sofortigen Umtausch verlangen.

Hallo,
wie die Rechtslage in Österreich ist, weiß ich nicht (wobei ich nicht glaube, dass sie sich wesentlich von der deutschen unterscheidet). Die Ausführungen der von mir vorgestellten Webseite beziehen sich aber ausdrücklich nur auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn man sich aber schon die Mühe macht, hier einen Beitrag zu posten, dann könnte man sich doch eigentlich auch vorher die Zeit nehmen, sich die Webseite ein bisschen genauer anzuschauen. Dort werden keine Meinungen oder Wunschvorstellungen präsentiert, sondern die geltende Rechtslage beschrieben; und zwar mit Gesetzesparagraphen, Gerichtsentscheidungen, Gesetzesbegründungen des Bundestages, BGB-Kommentaren und sogar realen Beispielen aus der Praxis (durch Scans des echten anwaltlichen Schriftverkehrs).


(1) Dass der Verkäufer das Recht habe zweimal einen Reparaturversuch zu unternehmen, ist ein weit verbreiteter Irrtum, der einfach nicht auszurotten ist. vgl:

(2) Der Käufer hat bei einem Mangel die freie Wahl zwischen Umtausch und Reparatur. Das steht so im Gesetz: .
Der Verkäufer darf die vom Käufer gewählte Nacherfüllungsarten nur in extremen Ausnahmefällen verweigern,
vgl: .

Beim Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft vom gewerblichen Händler) kann dieses Wahlrecht des Käufers auch nicht durch AGBs oder irgendwelche anderen Bestimmungen eingeschränkt werden, vgl. iVm. .

Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Käufer einen sofortigen Umtausch verlangen kann, wird ebenfalls auf der Webseite ausführlich dargestellt: .



(3) Das alles hat nichts mit der Garantie zu tun. Garantie ist eine freiwillig übernommene Leistung des Herstellers. Dieser kann sowohl die Dauer als auch den Umfang der Garantieleistung selber frei bestimmen. Unabhängig davon hat der Verkäufer aber eine zweijährige Gewährleistungspflicht (Umtausch oder Reparatur).
Die Garantie lässt die Gewährleistungsrechte absolut unberührt, vgl. ("unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche"). Der Käufer kann also selber entscheiden, ob er die Garantie oder die Gewährleistung in Anspruch nimmt. Wenn er die Garantie wählt, dann muss er sich nach den Bedingungen des Garantiegebers (Herstellers) richten. Wenn er aber Gewährleistung wählt, kann er von seinem Händler (nicht vom Hersteller) Umtausch oder Reparatur verlangen. Beim Verbrauchsgüterkauf kann der Verkäufer die Inanspruchnahme der Gewährleistung nicht vom Ablaufen der Garantie abhängig machen (weder durch AGB noch durch sonstige Bestimmungen), iVm. .

(4) Diese Gewährleistungsrechte gelten nicht nur in den ersten 6 Monaten, sondern ganze zwei Jahre ab dem Kauf. In den ersten sechs Monaten wird aber bei einem auftretenden Defekt gesetzlich vermutet, dass dieser bereits beim Kauf in der Sache angelegt war (Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers), vgl. .

Das heißt nicht, dass man bei einem Mangel, der erst nach sechs Monaten auftritt, auf keinen Fall Gewährleistungsrechte hätte. Nach sechs Monaten muss aber der Käufer beweisen, dass dieser bereits beim Kauf in der Sache zumindest angelegt war.
vgl. .


Fazit: Leider lehnen die meisten Händler die berechtigte Umtauschforderung ihrer Kunden (aus Unkenntnis oder aus Ignoranz) ab. Meistens lassen sich die Verbraucher abschrecken ("die werden doch schon wissen, was sie tun dürfen und was nicht") und lassen sich auf eine Reparatur mit langen Wartezeiten ein. Dabei haben sie aber das zweifelsfreie gesetzliche Recht auf sofortigen Umtausch. Die wenigen Verbraucher, die auf dieses Recht bestehen (und notfalls Hilfe von Verbraucherschutzzentralen oder Anwälten holen) setzen es auch immer durch. Eine genaue, detaillierte Anleitung, was man als Kunde machen muss, wenn der Händler diese Forderung ablehnt, ist hier zu lesen:
.

kleine Bemerkung zum Schluss: Der Händler kann alle Gewährleistungskosten (ob Umtausch oder Reparatur) nachträglich auf den Hersteller abwälzen, , vgl. ausführlich: .
viele Grüße
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #5
RE: Der Kunde kann sofortigen Umtausch verlangen.

Zum 2 Maligen Umtauschen:

Das
stimmt auch nicht ganz... in desem Fall schon aber auf der Seite wird
auch wild Umtausch mit Rücktritt vom Kaufvertrag vermischt. Der
Rücktritt von einem Vertrag ist immer ein besonderer Fall. Wenn die
Ware nach dem 3. Mal wieder defekt ist und noch in der Gewährleistung
ist, dann ist es möglich vom Vertrag zurücktreten. Das hat aber nichts
mit Umtausch oder dergleichen zu tun.
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #6
Ist es nicht so dass der Händler erst 2 mal nachbessern darf, es seiden dabei würden für ihn mehr Kosten entstehen als bei einer Neuliferung? Nach diesen 2 Nachbesserungsversuchen hat er dann entweder das Recht auf Umtausch/Neulieferung, Preisminderung (was bei nem komplett kapputen Gerät ja Blödsinn wäre) oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Der BWL Unterricht ist zwar schon ne Weile her, aber so grob müsste das stimmen :p
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #7
Ist erst nach Ablauf der ersten 6 Monate, da der Käufer dann nachweisen muss dass das Gerät schon seit Anfang einen Defekt hat (nahezu unmöglich).

Gruß
rv112
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #8
beides jain.

Nach ablauf der 6 monate muss der kunde nicht nachweisen das der Defekt schon beim Kauf da war sondern das er kein Verschulden des Defektes hat was auch nahezu unmoeglich ist es sei denn man geht das Risiko ein einen gerichtlich anerkannten Sachbearbeiter beizuziehen und vorallem bei elektrischen Geräten kann man fast nie zu 100% ausschliessen das der Kunde keine Schuld hat. Ansonsten ist die summe der letzen 2 beitraege korrekt :)

Wobei der Fall durchaus (bei mir war das mal so) nach den 6 monaten eintreffen kann! In meinem Konkreten Fall wurde ein Notebook 3 mal im laufe der ersten 2 Jahre repariert. Beim 4. Mal konnte ich (erst ueber das Gericht) vom kaufvertrag zuruecktreten wobei der haendler nicht den kompletten Preis zahlen muss da ja die ware teilweise genutzt wurde(wieviel weniger... dafuer gibt es genaue richtlinien). Allerdings ist hier auch die zeit in der das geraet in reperatur war abzuziehen. Desweiteren kann man bei laengeren Reperaturen die Kosten eines Leihgerätes dem Verkäufer anrechnen lassen.
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #9
Hi ich habe gerade meine PS3 eingepackt , weil ich morgen den Abholauftrag abgeben will. Dabei ist mir aufgefallen , dass scheinbar das Kabel fehlt , das man braucht um ne Verbindung zwischen nem HDTV Fernseher und der PS3 herzustellen. Da ich aber einen Bildröhren TV besitze , weiß ich dass ich dieses Kabel nie angerührt habe. Dennoch kann ich mir das nicht erklären , meint ihr ich bekomme die trotzdem umgetauscht ? Habe alles wieder eingepackt , GT5 Prologue , das normale Kabel , die PS3 , Stromkabel , Sixaxis Controller , halt alles was draußen draufsteht , halt nur nicht dieses HD Kabel. Ich kann nochmal ne Suche starten , glaube aber nicht dass ich es finden werde.

http://www.amazon.de/Logic3-Playsta..._8?ie=UTF8&s=videogames&qid=1215379763&sr=8-8

Das Kabel kostet so zwischen 15 und 20 € , das wird ja doch wohl kein Riesiger Verlust sein für Sony , oder ?
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #10
Nein ich glaube nicht aber such trotzdem nochmal.
Wenn nicht sagse einfach da war keins drinne.
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #11
Hehe ich musste mich gerade weglachen.



Lest diesen Thread mal bis zum Ende der Seite. Ist total genial. Der Benutzer hat nur seine PS3 eingeschickt und hat nen original verpackten PS3 Karton mit weiterem Controller und allem Pipapo zurückgeschickt bekommen. Und ich mach mir Sorgen , dass die Reklamation wegen eines 20 € Kabels scheitern könnte xD
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #12
biste sicher das da ein hd-kabel bei war? wäre mir neu das die neuerdings eins dazulegen. also in meiner box war keins dabei ;) .


nochn tip:pack am besten nur die konsole rein und zwar in nem karton von z.b. ner mikrowelle o.ä. n kumpel hatte seine eingeschickt (auch nur die konsole ohne zubehör, allerdings im originalkarton).
den originalkarton hat er nie wieder gesehen. die ps3 kam in nem schlichten 08/15-karton zurück.
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #13
Mhh naja aber die können das zubehör ja nicht einfach bei sich lassen und mir nur die neue PS3 schicken :p
Zudem würde meine Mum nen Aufstand machen , wenn die wüsste dass ich nur die PS3 zurücksenden wollte. Bei der muss alles korrekt sein.

Und es müsste eigentlich schon eines dabei gewesen sein , da ich ja die Abbildung auf dem Karton sehe.
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #14
Öhrm also kann nur sagen wie es bei mir war aber da war definitiv kein HDMI Kabel drinn!!!!
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #15
Hallo allerseits,

Crack The Don schrieb:
Ist es nicht so dass der Händler erst 2 mal nachbessern darf, es seiden dabei würden für ihn mehr Kosten entstehen als bei einer Neuliferung? Nach diesen 2 Nachbesserungsversuchen hat er dann entweder das Recht auf Umtausch/Neulieferung, Preisminderung (was bei nem komplett kapputen Gerät ja Blödsinn wäre) oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Nein, das stimmt nicht. Es ist lediglich ein weit verbreiteter Irrtum. Bitte schau Dir dochmal diese Seite an:
In der Seite werden nicht persönliche Meinungen abgegeben. Sondern die Frage, auf die Du anspielst, mit Nachweisen geklärt.

goTAN schrieb:
Zum 2 Maligen Umtauschen:
in desem Fall schon aber auf der Seite wird
auch wild Umtausch mit Rücktritt vom Kaufvertrag vermischt. Der
Rücktritt von einem Vertrag ist immer ein besonderer Fall. Wenn die
Ware nach dem 3. Mal wieder defekt ist und noch in der Gewährleistung
ist, dann ist es möglich vom Vertrag zurücktreten. Das hat aber nichts
mit Umtausch oder dergleichen zu tun.

Ich weiß wirklich nicht, wie Du darauf kommst. Bei einem Mangel, der bereits beim Kauf in der Sache angelegt war (was in den ersten 6 Monaten gesetzlich vermutet wird), hat der Käufer das Recht zwischen Umtausch und Rücktritt zu wählen (§ 439 Abs. 1 BGB). Wenn der Kunde Umtausch wählt und hierzu eine angemessene Frist setzt, dann kann er nach fruchtlosem Ablaufen dieser Frist gem. § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Händler die Ware noch vorrätig hat, ist für den Umtausch eine Frist von einem Tag bereits angemessen.

Dass man abwarten muss, bis der gleiche Defekt zum zweiten oder dritten Mal auftritt, ist schlicht und einfach falsch (siehe den obigen link).


Das bayerische Staatsministerium für Verbraucherschutz führt hierzu aus:
"Ebenfalls beliebt ist der Hinweis, dass der Kunde vorrangig nur eine Reparatur verlangen kann. Nur wenn diese (mehrfach) fehlschlägt, kann der Käufer die Lieferung einer neuen Sache verlangen. Ein Verkäufer, der so argumentiert hat entweder die Schuldrechtsreform verschlafen und verwendet wahrscheinlich auch noch veraltete Allgemeine Geschäftsbedingungen oder er möchte seine Kunden in Bockshorn jagen.
Eine Beschränkung auf die Nachbesserung ist gegenüber einem Verbraucher nicht möglich. Der Verbraucher behält das Recht, nach seiner Wahl auch die Lieferung einer neuen Sache zu verlangen." ()


Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Käufer ein Recht auf sofortigen Umtausch hat, wird doch ebenfalls auf der Webseite ausführlich erklärt:
Wenn diese Bedingungen bei euch erfüllt sind, ihr aber immer noch nicht glauben wollt, dass ihr dieses Recht habt und auch der Händler einen Umtausch ablehnt, dann könnt ihr euch gerne bei mir melden. Ich weiß, in einem Internetforum kann jeder irgendetwas behaupten. Aber ihr werdet sehen, dass ihr dieses Recht gegenüber dem Händler über kurz oder lang durchsetzen werdet.

viele Grüße
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #16
aehm du redest von was total anderen.... bessergesagt du zitierst einen total anderen sachverhalt.. les dir meinen Post nochmal genauer durch
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #17
also bei derp ps3 im prolouge bundle ist auf keinen fall ein hdmi kabel dabei
und du solltest dich genau informieren was du alles einpacken sollst. Wenn man z.b. einen ipod einschickt wollen die nur den ipod und nichts weiter und alles weitere was du einschickst schicken die nicht zurück.

Also das wäre mir durchaus nochmal nen anruf wert nicht das du deine controller und kabel nicht mehr zurück bekommst. Ausserdem wird das packet nur unnötig schwerer was den versand vielleicht noch teurer macht.
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #18
es ist bei garkein bundle oder ähnliches bei ein kauf der playstation 3 ein hdmi kabel dabei-immer nur das standart av kabel das war schon immer so,war ja auch noch nie ein rgb ober besseres av kabel bei. ;)
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #19
Ich habe gerade mit einer sehr freundlichen Dame von TVS telefoniert , die mir versicherte , dass es kein HD Kabel bei der PS3 dazu gibt. Außerdem brauche ich auch keinen Kaufbeleg und soll auch nur meine PS3 einschicken in nem stink normalen 0815 Karton. Jetzt muss ich so einen erstmal auftreiben :)
 
  • Playstation 3 Garantie Beitrag #20
goTAN schrieb:
aehm du redest von was total anderen.... bessergesagt du zitierst einen total anderen sachverhalt.. les dir meinen Post nochmal genauer durch

Hallo goTAN,
ich habe mich auf diesen Beitrag von Dir bezogen:
goTAN schrieb:
Zum 2 Maligen Umtauschen:

Das
stimmt auch nicht ganz... in desem Fall schon aber auf der Seite wird
auch wild Umtausch mit Rücktritt vom Kaufvertrag vermischt
. Der
Rücktritt von einem Vertrag ist immer ein besonderer Fall. Wenn die
Ware nach dem 3. Mal wieder defekt ist und noch in der Gewährleistung
ist, dann ist es möglich vom Vertrag zurücktreten. Das hat aber nichts
mit Umtausch oder dergleichen zu tun.


Ich bin davon ausgegangen, dass Du mit der "Seite", auf der "wild Umtausch mit Rücktritt vom Kaufvertrag vermischt" werde, die von mir vorgestellte Webseite meinst. Falls Du etwas anderes meintest, sorry für das Missverständnis. Aber auf dieser Webseite wird nichts vermischt. Es gibt mehrere alternative Rechtsbedingungen, die den Käufer zum Rücktritt berechtigen. Einer davon ist: Der Käufer wählt als Nacherfüllungsart den Umtausch (=die Nachlieferung) und setzt hierzu eine angemessene Frist. Der Händler kommt dieser Forderung nicht nach. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Käufer zurücktreten und den vollen Kaufpreis (gegen Rückgabe des defekten Geräts) verlangen. (Und zwar unabhängig davon, ob den Verkäufer irgendein Verschulden trifft dafür, dass er nicht innerhalb der Frist geleistet hat. Ein Verschulden ist für den Rücktritt irrelevant.)

(1) Dies setzt voraus, dass der Käufer überhaupt dazu berechtigt war, Umtausch zu verlangen (vgl. ).
(2) Ferner muss die Frist angemessen sein. Wenn der Händler die Ware noch vorrätig hat, ist für Umtausch eine Frist von einem Tag bereits angemessen (vgl. )
(3) Nach erfolgtem Rücktritt kann man den vollen Kaufpreis zurückverlangen. Der Verkäufer kann hiervon nichts abziehen. (vgl. ).

Wie gesagt, falls Du etwas ganz anderes meintest, sorry für das Missverständnis. Aber die Ausführungen auf der Webseite sind zutreffend, und zwar nicht nur in rein theoretischer Hinsicht; vielmehr werden auch alle üblichen Hindernisse der "Praxis" berücksichtigt.


viele Grüße
 
Thema:

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