Garantie

Diskutiere Garantie im Playstation 3 Forum im Bereich Konsolen; hallo! habe ende letzter woche meine ps3, die ich zuvor nach tvs geschickt habe, zurück erhalten. laut reparaturschein wurde sie im rahmen der...
  • Garantie Beitrag #1
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RealCarlito

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hallo!

habe ende letzter woche meine ps3, die ich zuvor nach tvs geschickt habe, zurück erhalten. laut reparaturschein wurde sie im rahmen der garantie ausgetauscht.

als ich sie mir an sah, bemerkte ich, dass sie gebraucht ist. dies kann doch nicht sein. da ich sie während der garantiezeit schon 3 mal einschicken musste, ist tvs doch verpflichtet, mir eine neue origanlverpackte ps3 zuzusenden.

was wiederum auch ne frechheit ist, dass tvs die ps3 nicht in meinem originalkarton, sondern in einem ganz normalen karton zurücksandte.

ich habe die faxen dicke. werde tvs anschreiben, dass ich mit dem verbraucherschutz, sowie einem rechtsanwalt spreche, da ich auf jeden fall eine neue im originalkarton verpackte ps3 haben möchte. dies steht mir zu, verdammt noch mal!!!
 
  • Garantie

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  • Garantie Beitrag #2
Mag ja schon alles sein, aber wo liegt denn jetzt dann das Problem, wenn du dich ans Verbrauchschutzamt wendest? Wir können dir dabei glaub ich auch nicht helfen :(

Bzw.: Was ist tvs?
 
  • Garantie Beitrag #3
Im Rahmen der Garantie muss dir niemand ´ne neue PS3 schicken... Bei Gewährleistungs siehts anders aus, allerdings hättest du dich da an den Verkäufer und nicht TVS wenden müssen...
 
  • Garantie Beitrag #4
wieso solltest du eine neue ps3 bekommen!? Waer ja lustig wenn jeder der seine gebrauchte ps3 einschickt eine neue bekommt ;)
Rechtsanwalt wuerd ich nicht einschalten das wird zu teuer und die Beratungsgebühr der Verbraucherzentrale kannste dir auch sparen...
 
  • Garantie Beitrag #5
[align=justify]es ist aber sein gutes recht. um mal klarheit zu schaffen:

der käufer hat durch unseren gesetzgeber zum schutz vor missbrauch ein recht auf zwei jahre herstelleragrantie.
im rahmen der garantie darf der handelspartner (verkäufer/hersteller) in eigenem ermessen (zum schutz vor missbrauch durch den endverbraucher, da manchmal die reparatur eben günstiger ist) zweimal nachbessern (reparieren).

sollte die zweite nachbesserung erfolglos verlaufen, so hat der kunde das recht auf ersatz und kann dies vom verkäufer auch fordern (zur not durch ein schreiben mit verweiß auf die rechte des kunden und pflichten des verkäufers sowie dessen konsequenzen bei verweigerung).

kannst dich gerne auch selbst vergewissern, und google mal nach HGB (Handelsgesetzbuch) war jetzt zu faul um die paragraphen rauszusuchen.

also ich an deiner stelle würde mal nen brief hin schicken und ihnen die situation klarmachen. kannst auch auf die einschatlung eines anwalts hinweißen (würd ich aber noch ned einschalten).

das schreiben sollte schon seriös aber bestimmt sein, damit sie nicht denken das du nur übertreibst aber merken das du es durchaus ernst meinst.

hoffe ich konnte helfen

greeeeeetz.....
[/align]
 
  • Garantie Beitrag #6
das ist in der theorie absolut richtig
in der praxis kommt aber dazu, dass es immernoch eine kulanzfrage ist ob du ein neugerät bekommst

2x nachbessern bedeutet das gerät muss den gleichen(!) fehler haben
schickst du dein gerät wegen 2 verschiedenen sachen ein, so ist es kein muss das gerät zu tauschen, wird aber trotzdem oft aus reiner kulanz gemacht
bei 3x dem gleichen fehler hast das absolute recht auf ein neugerät oder auf dein geld

du musst aber auch vorweisen wann/wo und mit was das gerät eingeschickt/repariert wurde...
also beim 3. mal wärst du besser in den laden gegangen und hättest die 2 reparaturberichte gezeigt
dann hättest vielleicht(!) schon ein neugerät direkt mitbekommen
 
  • Garantie Beitrag #7
omg!

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers... da iss Gesetzlich nix geregelt...

Die Sache mit dem zwei mal Nachbessern stimmt auch nicht, da man im Rahmen der Gewährleistung bereits beim 1. Defekt wählen kann, ob man das Gerät tauschen will oder eine Reparatur haben will...



Vergesst endlich den Garantie Müll...
 
  • Garantie Beitrag #8
sry argon...aber das ist schlicht falsch...

bei elektrogeräten gibts n 14 tägiges rücktrittsrecht; wenn in der zeit was kaputt geht gibts geld oder neugerät
danach muss man dem hersteller die möglichkeit geben zu reparieren; ausser man beharrt auf ein neugerät
in der regel werden dir dann aber gebrauchsspuren von deinem gerät in rechnung gestellt und das in einem maße, was meisst sehr überzogen ist
(Das recht auf minderung hat nicht nur der käufer ;)) ...sodass eigentlich jeder sein gerät einschicken lässt
wenn die repkosten die neukosten überschreiten, bzw der aufwand zu gross ist, schicken viele hersteller einfach ein neues gerät
vor allem bei billigelektronik

und glaub mir...es gibt gesetze :) und die gewährleistung hat nichts mit garantie zu tun
 
  • Garantie Beitrag #9
[align=justify]@ argon:

will ja jetzt ned blöd daher reden, bin aber schon seit über drei jahren kaufmann (büro/einzelhandel). ich glaub ich kenn mich mit dem rechtlichen gut genug aus um zu wissen von was ich rede und um zu wissen was fakt ist. als hersteller bist du verpflichtet für die funktion eines von dir hergestellten neuen artikels für min. zwei jahre gewährleisten (garantie ist ein erweiterter umfang von gewährleistung. die gewährleistung wird hauptsächlich bei gebrauchtartikeln verwendet die neuaufbereitet wurden. hier musst du sie ein jahr gewähren. und die grarntie wird von fast jedem hersteller angeboten um dem kunden ein sichereres gefühl zu geben. dazu muss man aber dann auch stehen). sollte nun ein herstellungsbedingter fehler auftreten, hast du die wahl je nach höhe der kosten nachzubessern oder das produkt gegen ein neues zu tauschen, falls es für den hersteller in diesem fall günstiger ist als eine reparatur. darauf hat der kunde eigentlich keinen einfluss bzw. keine wahl. ausser er besteht unbedingt darauf, dann werden ihm bei einem austausch sehr hohe wertminderungskosten in rechnung gestellt (macht keiner mit). sollte dieser fehler nun ein zweites mal auftreten hast du immer noch die wahl zwischen ersatz und nachbesserung. wenn jetzt noch mal das selbe problem auftritt, musst den von dir gelieferten artikel gegen neu tauschen. und da kannst du jetzt auf wikipwedia lesen was immer du willst, ausschlaggebend ist das HGB und nicht ein selbst verfasster blödsinn einer sinnlosen webpage. wenn du bei einem hersteller mit wikipedia argumentierst, machst du dich automatisch zum vollidioten. sowas ist einfach nur unseriös und sonst nix. wenn sony sein model verkackt hat, muss sony dafür nach eben genannten rahmen gerade stehen. und das ist nunmal gesetz (HGB). kannst ja mal selber nachlesen.....
[/align]
 
  • Garantie Beitrag #11
ganz nett, aber bei abschluss eines kaufvertrages akzeptierst du automatisch die AGB des unternehmes. so, die sollte man sich mal durchlesen, da so gut wie jedes unternehmen nach vorher genanntem schema arbeitet. dies ist durch die agb auch vollkommen legitim. und auf wie viel verschiedene arten ein kaufvertrag zustande kommen kann bzw. von welchen kriterien dieser abhängig ist brauch ich dir wohl hoffentlich nicht erklären.

das wirken deiner rechte bzw. der pflichten des verkäufers hängt beides vom gesetz sowie von den agb ab!
 
  • Garantie Beitrag #13
[align=justify]du kannst ja gerne in zukunft mit jedem unternehmen ums recht streiten. so wie ich´s dir vorher aufgeschrieben hab ist es nunmal usus im geschäftsleben. kaffee
@threadverfasser: wenn jetzt nochmal was is, kannst ne neue verlangen. und lass dich ned von dem ganzen retlichen durcheinander verwirren, da blickt man ned so leicht durch.

greeeeetz....
[/align]
 
  • Garantie Beitrag #14
Poste einfach mal die entsprechenden Paragraphen aus´m HGB

Einfach hinstellen und sagen "Ich kenn mich da aus" reicht mir nich...
 
  • Garantie Beitrag #15
naja, argon...verrenn dich da halt mal, wenn du meinst...

die 14 tage sind ne erfindung vom media markt...steht in den agb...auch im ladengeschäft...wurde dann von den unternehmen die MM konkurieren übernommen...
und da ich 3 jahre werkstattleiter in genau dem betrieb war, weiss ich das...da brauch ich net rumzugooglen und n link zu suchen...weil in der zeit find ich auch n link wo das gegenteil behauptet

geh mal öfter raus, da bekommt man ganz nette erfahrungswerte wie die sachen in der wirklichkeit so gehandhabt werden ;)

oder guck halt weiter auf wikipedia oder sowas...whatever...schon alleine an diesem thread sieht man ja wie zuverlässig das internet ist :D und dass man eben doch noch selbst filtern muss...
 
  • Garantie Beitrag #16
also als erstes will ich zu meiner Entschuldigung fuer den nachfolgenden Text 2 Dinge sagen: ersten bin ich krank und dennoch arbeite ich und 2. hab ich in verschiedenen Themen schon zig mal darauf geantwortet und ich wiederhol mich nicht gern...

Allgemein musste ich schon feststellen, dass die Ausbildung zu einem Kaufmaennischen Beruf hier in Deutschland im Bezug auf die rechtlichen Aspekte total fehlschlaegt...

@armitage: ich blick nicht ganz was du uns sagen willst... man hat ein 14 taeges Rueckgaberecht? Und diese Gesetzesaenderung hat MediaMarkt bewerkstelligt? Kewl... es stehen ja bald Wahlen vor der Tuer da werd ich wohl dann MediaMarkt waehlen! Da du nicht gerne Googlest schau mal im BGB unter Fernabsatzgesetz nach vielleicht hast du ja was verwechselt... oder Befolge den Rat von Ibanez und schau im HGB nach... das is ja soo ausschlaggebend... Zur Info: HGB heist HandelsGesetzBuch...

@Ibanez ... kewler name... geile Gitarren ... aber bei dir brauch ich echt nicht anfangen da is so ziemlich alles falsch was du von dir gibst deswegen werd ich nur die Dinge herausgreifen die noch nicht in anderen Themen behandelt worden sind. Die AGB unterliegen auch einer im BGB verankerten Rechtsvorschrift... also kann es durchaus sein (das is sogar sehr oft so) das die AGBs ungueltig sind wenn sie Dinge enthalten die nicht rechtens sind.

So nochmal: Garantie != Gewaehrleistung.

wenn ich beim MediaMarkt eine PS3 kaufe dann hab ich NICHTS aber auch GARNICHTS mit SONY zu tun! Sony muss mir nichts ersetzen wenn es nicht will. (es will aber teilweise deshalb gibt es die Garantie ! )

gimme more...
 
  • Garantie Beitrag #17
@armitage:

hast vollkommen recht! :thumbsup: und des mit den 14 tagen widerrufsrecht wird schon fast von jedem unternehmen (elektro-branche) angeboten um mitzuhalten. besonders im versandhandel (da sind´s teilweise sogar 30 tage z.B.: thomann.de).

sorry argon, aber du hast mal überhaupt keinen plan. :sleeping: im i-net steht allgemein zu viel schrott. :thumbdown: die verlässlichsten quellen sind in dem fall menschen die damit jeden tag zu tun haben. (siehe armitage, ich)

naja, shit happens, wirst es schon überstehen taetschel
greeeeetz....

edit:
@goTAN:

ich weiß ja ned was du beruflich machst, aber das reale leben is nun mal so. es ist schon richtig das viele agb rechtwidrig sind, aber der großteil der kunden weiß das nun mal nicht. und sofern die agb rechtskräftig sind und der kunde sie akzeptiert, kann er danach auch nich motzen....
ein reklamationsfall läuft so ab:
1. der endverbraucher stellt einen herstellungsbedingten fehler fest.
2. diesen fehler rügt er beim verkäufer. der verkäufer nimmt die reklamation an um kundenzufrieden zu garantieren.
3. entweder er hat noch nen händler dazwischen und geht zu dem oder er hängt direkt am hersteller. bei diesem reicht er die reklamation ein. dieser wird auch versuchen die reklamation positiv zu lösen um streit zu vermeiden und kundenzufriedenheit zu garantieren.
4. das gerät geht nachgebessert oder im falle von zu hohen reparaturkosten im tausch gegen neu an den endverbraucher zurück.
5. sollte es erneut probleme mit dem artikel geben, hat der kunde das recht erneut zu rügen.
und wenn du es mir immer noch nicht glaubst, dann geh in nen laden und erkundige dich mal, wie das abläuft. bin seit über drei jahren im geschäft, ich weiß wovon ich rede!
 
  • Garantie Beitrag #18
Das aus Kolanz der MM oder andere Unternehmen ein 14 taegiges Rueckgaberecht haben hat hier eigentlich keiner bestreitet...
Was ich aber mit 100% sicherheit sagen kann ist das du definitiv wenig Ahnung vom deutschem Recht hast.

Achja.. versandhandel... les mal dazu das Fernabsatzgesetz...
 
  • Garantie Beitrag #19
Nur weil du keine Argumente hast musste nicht beleidigend werden...
 
  • Garantie Beitrag #20
@argon:
hatte nicht vor dich zu beleidigen. sry.... (war echt ned so gemeint ;) )

@ goTAN:
Kulanz, ned Kolanz. hast bestimmt viel ahnung von recht wenn man den begriff ned mal richtig schreiben kann. (nimm´s mir ned bös, aber langsam geht mir diese rum rederei auf die nerven...)
was gesetz is is gesetz, da hast recht. wovon hier hauptsächlich geredet wird sind freiwillige leisungen des herstellers/handelspartners. und unser gesetz kenn ich sehr gut, da ich vom betrieb aus mehrmals mit kollegen auf fortbildungsseminare geschickt werde, auch in sachen rechtsgrundlagen. diese seminare sind von der HWK (Handwerkskammer). ich denke das die mir keinen scheiss erzählen werden, oder???
 
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