Garantie

Diskutiere Garantie im Playstation 3 Forum im Bereich Konsolen; hallo! habe ende letzter woche meine ps3, die ich zuvor nach tvs geschickt habe, zurück erhalten. laut reparaturschein wurde sie im rahmen der...
  • Garantie Beitrag #1
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RealCarlito

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hallo!

habe ende letzter woche meine ps3, die ich zuvor nach tvs geschickt habe, zurück erhalten. laut reparaturschein wurde sie im rahmen der garantie ausgetauscht.

als ich sie mir an sah, bemerkte ich, dass sie gebraucht ist. dies kann doch nicht sein. da ich sie während der garantiezeit schon 3 mal einschicken musste, ist tvs doch verpflichtet, mir eine neue origanlverpackte ps3 zuzusenden.

was wiederum auch ne frechheit ist, dass tvs die ps3 nicht in meinem originalkarton, sondern in einem ganz normalen karton zurücksandte.

ich habe die faxen dicke. werde tvs anschreiben, dass ich mit dem verbraucherschutz, sowie einem rechtsanwalt spreche, da ich auf jeden fall eine neue im originalkarton verpackte ps3 haben möchte. dies steht mir zu, verdammt noch mal!!!
 
  • Garantie

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  • Garantie Beitrag #21
@Ibanez... lol also diese Aufzahlung ist nichtssagend... Was willst du damit erreichen? Ich erzahl doch hier auch nicht was ich letzte Woche gemacht hab...

Du willst nicht wirklich das ich deine Rechtschreibfehler raussuche oder?
 
  • Garantie Beitrag #22
[align=justify]@goTAN:
ich will dir lediglich sagen das ich weiß wovon ich rede.....
wenn du der ansicht bist das du recht hast, dann leb weiter in deinem glauben, hindert dich keiner dran...
eigentlich sollten wir hier dem threadersteller helfen und ihm tipps geben und uns ned untereinander um das (nicht immer einfache) deutsche recht streiten.
meiner meinung nach soll er nen brief, wie ich es hier in meinem ersten post schon erwähnt hatte, an seinen handelspartner schicken und erstmal die antwort abwarten und diese dann posten. dann sehen wir weiter.

greeeeeetz......

edit:
kannst gern meine rechtschreibfehler raussuchen, würd mich interessieren....
[/align]
 
  • Garantie Beitrag #23
Nachdem du nicht konkret wirst und anscheinend meinst recht zu haben muss ich dich wohl festnageln.
Ibanez schrieb:
[align=justify]der käufer hat durch unseren gesetzgeber zum schutz vor missbrauch ein recht auf zwei jahre herstelleragrantie..
[/align]
Ganz einfach nur falsch. Richtig muss es heissen: Der Kaeufer hat ein reicht auf eine 2 Jaehrige Gewaehrleistung und zwar gegenueber seinem Vertragspartner also zb dem MediaMarkt. Die Aussage danach werte ich als Folgefehler.
kannst dich gerne auch selbst vergewissern, und google mal nach HGB (Handelsgesetzbuch) war jetzt zu faul um die paragraphen rauszusuchen.
Ausschlaggeben fuer uns ist das BGB und nicht das HGB.
wenn sony sein model verkackt hat, muss sony dafür nach eben genannten rahmen gerade stehen. und das ist nunmal gesetz (HGB). kannst ja mal selber nachlesen.....
Das is natuerlich auch falsch. Im laufenden verwechselst du andauernd Herseller mit Vertragspartner. Der Endverbraucher hat nur in wenigen Faellen einen Kaufvertrag mit dem Endkunden. Im Klartext: Wenn Sony was verkackt interessiert es mich als Endverbraucher nicht im geringsten... das is das Problem vom MediaMarkt.
... aber bei abschluss eines kaufvertrages akzeptierst du automatisch die AGB des unternehmes. so, die sollte man sich mal durchlesen, da so gut wie jedes unternehmen nach vorher genanntem schema arbeitet. dies ist durch die agb auch vollkommen legitim. und auf wie viel verschiedene arten ein kaufvertrag zustande kommen kann bzw. von welchen kriterien dieser abhängig ist brauch ich dir wohl hoffentlich nicht erklären.
das wirken deiner rechte bzw. der pflichten des verkäufers hängt beides vom gesetz sowie von den agb ab!
Nur weil man ein AGB akzeptiert ist es nicht legitim und schon garnicht rechtens!!!

Ich will die Dinge nur klarstellen nicht das der naechste durch google hierherkommt und den Schmarrn den du verzapfst liest glaubt...
 
  • Garantie Beitrag #24
Ganz einfach nur falsch. Richtig muss es heissen: Der Kaeufer hat ein
reicht auf eine 2 Jaehrige Gewaehrleistung und zwar gegenueber seinem
Vertragspartner also zb dem MediaMarkt. Die Aussage danach werte ich
als Folgefehler.
gut, soweit richtig. ich geh zum mediamarkt (vertragsparnter) und rüge. was, glaubst du wird der mediamarkt tun?? es selbst reparieren, oder tauschen?? nein, die wenden sich an sony (hersteller). sony repariert bzw. tauscht = kulanz. wenn ich selbst beim hersteller kaufe, geh ich zu dem und rüge, da zwei jahre gewährleistung drauf sind.

Ausschlaggeben fuer uns ist das BGB und nicht das HGB.
sry... bekommst hier vollkommen recht.
Das is natuerlich auch falsch. Im laufenden verwechselst du andauernd
Herseller mit Vertragspartner. Der Endverbraucher hat nur in wenigen
Faellen einen Kaufvertrag mit dem Endkunden. Im Klartext: Wenn Sony was
verkackt interessiert es mich als Endverbraucher nicht im geringsten...
das is das Problem vom MediaMarkt.
vorerst ist es das problem vom mediamarkt. mediamarkt wird sich mit sicherheit an sony wenden.

Nur weil man ein AGB akzeptiert ist es nicht legitim und schon garnicht rechtens!!!
hast teils recht, nennt man dann schwebend unwriksam. d.h. der kaufvertrag gilt nur solange bis der kunde den rechtsfehler rügt. und wo kein kläger, da kein richter. oder willst du sämtliche agb auf rechtwidrigkeit prüfen??

Ich will die Dinge nur klarstellen nicht das der naechste durch google
hierherkommt und den Schmarrn den du verzapfst liest glaubt...
so, ich denke wir haben jetzt definitiv das recht klargestellt... ansonsten korrigier mich bitte erneut....
 
  • Garantie Beitrag #25
Gewährleistungsansprüche hat man grundsätzlich nur gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller...

Dass MM am liebsten alles zur Reparatur schickt ist klar, aber lange nicht rechtens. Als Käufer darf ich wählen, wie der Verkäufer den Mangel beheben soll... § 439 BGB
 
  • Garantie Beitrag #26
Es ist absolut irrelevant was der MediaMarkt macht. Sowas interessiert dem Verbraucher nicht. Von miraus kann der MM alle defekten Ps3 aufessen... absolut egal...
 
  • Garantie Beitrag #27
[align=justify]@argon:
falls mal ein elektroartikel von dir defekt sein sollte, dann nimm die rechnung und alles was dabei war samt originalverpackung und geh zum verkäufer. angenommen deine ps3 liest keine spiele und brs mehr. nun sagst du zum verkäufer das du sie sofort getauscht haben willst. er sagt dir dann das du sie einschicken musst. is so, auch wenn es nach §439 BGB dein recht ist dies selbst zu entscheiden ob ersatz oder reparatur. ausser du hast nen sehr kulanten dealer, der wird sie dir dann so tauschen (eher selten), und den rest mit sony machen (des kann uns dann egal sein. hier hat goTAN vollkommen recht). aber wegen schwerer softwareprobleme o.ä. gibt´s keine neue, da die reparatur günstiger is. daher muss man sie in vielen fälen einschicken, da man noch gar ned genau weiß was sache is. is fakt, recht hin oder her. da muss man wenn´s blöd läuft nen rechtsstreit beginnen...

@goTAN:
mit dieser aussage hast vollkommen recht. galub aber ned das ihm die ps3 in der form schmecken wird ;)
[/align]
 
  • Garantie Beitrag #28
Wenn ich auf eine neue Konsole bestehe, muss mir der Verkäufer eine neue Konsole geben... Falls nicht, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommt den vollen Kaufpreis zurück... :thumbsup:

Edit: die Aussage gilt bei der 60GB Version nicht, da kann der VK den Umtausch verweigern...
 
  • Garantie Beitrag #29
[align=justify]hast recht ;) des mit der 60er version is halt dann schon a bissl doof..... wober ich eh glaub das die 60er anfälliger is (spekulation). :blinkk

greeeeetz.....
[/align]
 
  • Garantie Beitrag #30
Argon schrieb:
Wenn ich auf eine neue Konsole bestehe, muss mir der Verkäufer eine neue Konsole geben... Falls nicht, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommt den vollen Kaufpreis zurück... :thumbsup:
Wenn sich so ein Anwalt ausdruecken wuerde... So wie es dasteht ist es definitiv falsch auch wenn ich glaub das du das richtige meinst. Bei sowas ist es nur sinnvoll wenn man klare Ansagen macht!
 
  • Garantie Beitrag #31
Richtig lustig isses ja eigentlich erst wenn man auf der seite des verkäufers steht....
und dann direkt so ein paragraphenreiter ankommt und mit verbraucherschutz und anwalt droht, weil er beim 1. defekt nicht gleich eine neue ps3 bekommt
:lol

ich hab in solchen fällen erstmal eine visitenkarte ausgegeben, damit der kunde auch die richtige anschrift angeben kann taetschel
wenn dieser dann jetzt erstmal seinen rechtschutz anruft...wirds gleich nochmal lustig.....
bei den mitarbeitern vom rechtschutz nämlich, die sich kaputtlachen...spätestens wenn der typ aufgelegt hat
da die dort ja auch sonst so NIX zu tun haben, stürzt sich natürlich sofort jeder mitarbeiter auf den fall nichtumgetauschte ps3.....
hmm...obwohl....vielleicht kommts auch doch erstmal auf nen stapel...möglicherweise haben die doch noch andere sachen zu klären als die ps3 von irgendnem 5er schüler...

nach 2-3 monaten in denen sich dann NIX! getan hat stehn die meissten dann eh da und betteln schon fast das gerät einzuschicken....

andere lustige fälle sind auch direkt umgetauschte geräte, bei denen falschbehandlung oder vorsatz festgestellt wird, wenn sie dann eingeschickt sind...
dann kommt zum umtausch direkt noch ne rechnung nach hause für ein neugerät...mitsamt dem kostenvoranschlag für das alte :thumbsup:

aber btt...wie schon anfangs erwähnt...hättest den kassenzettel und die 2 reparaturberichte mit in den laden genommen....hättest schon ne neue
zumindest wenn du ganz normal mit deinem gegenüber redest ;)

jajaaaa...die aussenwelt.... :love:
 
  • Garantie Beitrag #32
AW: garantie

Meine PS3 kann keine spiele mehr lesen
Wenn ich sie formatiere löscht des auch die acounts und den inhalt
weil ich habe geld reingesteckt inform von network cards löscht des das dann mit ?????
 
  • Garantie Beitrag #33
Alles was du mit deinem account kaufst bleibt auch in diesem virtuellen account bestehen. Das einzige was du dir an die backe heften musst, ist alles noch einmal downloaden zu müssen! (Spiele usw.) Ps. Ganz wichtig accountdaten nicht vergessen sonst könnte es probleme geben.
 
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