[@rn@g€ schrieb:
auch wenn man die orig dvd/cd besitzt ist´s illegal wenn man den kopierschutz umgeht (das ding heißt ja nicht umsonst KOPIERSCHUTZ), scheiben ohne kopierschutz kann man als "sicherheitskopie" anlegen, ist aber eher so ne rechtliche grauzone.
und das weiter oben erwähnte programm ist für mich nicht illegaler support, ist doch ein ganz legales kostenloses prog mit dem man dateien umwandelt.
Also zur Klarstellung:
Es gibt eine Privatkopie und es gibt eine Sicherheitskopie. Bei Film-DVDs und Musik-CDs ist die Privatkopie ausschlaggebend (Sicherheitskopie z.B. bei Software).
Generell gilt: Du darfst alles kopieren, das nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt (z.B. Screener von nem Film, den es noch nicht zu kaufen gibt), und wofür du keinen technisch wirksamen Kopierschutz umgehen mußt. Dabei mußt du keinesfalls das original "besitzen". Warum? Das ist kein Privileg, sondern das ist die Gegenleistung für die Urheberrechtsgebühren, die auf Medien wie DVDs und Festplatten pauschal erhoben werden. Man hat also quasi vorab dafür bezahlt.
Also du kannst dir auch von deinem Kumpel ne DVD ausleihen, die Kopieren und dann zurückgeben.
Alles legal. Runterladen ist ne Grauzone, zum einen kann argumentiert werden, daß der Anbieter idR keine lizenz hat, zum anderen kann man aber schlecht dem Laien zutrauen den Anbieter ausfindig zu machen und anhand der Landesgesetze in dem er lebt zu entscheiden, ob sein Anbieten rechtswidrig ist oder nicht. Was das Herunterladen "illegal" macht ist, daß man meist selbst das Werk anbietet, und dafür braucht man eine Lizenz, weil man es öffentlich zugänglich macht.
Zum Thema "technisch wirksam" beim kopierschutz steht auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz viele Hinweise. Eine DVD wird idR über keinen solchen Schutz verfügen, wohl aber eine Blueray-Disk, weshalb ich nur raten kann, letztere nicht zu kaufen.
Ich benutze zum Rippen idR dd oder kopiere einfach die dateien. Wenn das funktioniert habe ich schonmal ausgeschlossen, daß es einen technisch wirksamen kopierschutz im Sinne des BMJ gibt. Ich habe zwar nicht die Beweislast, der potentielel Ankläger hat dann aber nicht mehr die Möglichkeit, mir gegenteiliges zu beweisen.
zum Umkodieren nehme ich dann meistens Handbrake. geht für normale avis und mp4s fürn PC, und auch für die PSP.