du scheinst dich mit der dt. rechtslage nich sonderlich gut auszukennen .. oder verstehst sie nur nicht.
du hast doch selbst gesagt "der verkäufer ihm
zusagt"!
eine zusage ist kein mündlicher vertrag. davon mal abgesehen gibts hier keine mündlichen verträge, da der kassenzettel als kaufvertrag gilt.
das geschäft wird immer beim kauf gemacht und nicht bei der vorbestellung.
wenn er die CE vorbestellt, er ne CE ohne sackboy bekommt und dieser auch nirgens auf der verpackung erwähnt wird .... muss er sie ja nicht kaufen. anders ist es, wenn er sie kauft ohne sich auf der verpackung zu informieren und es zuhasue erst beim auspacken bemerkt. das ist seine eigene nachlässigkeit.
hätte er es sich vom verkäufer schriftlich geben lassen, wäre es was anderes.
das is im supermarkt doch nicht anders.
du siehst das kilo äpfel zb für 0,99€ an der kasse dann kosten die aber dann 1,19€ gibt es eigentlich rechtlich gesehen nur 2 möglichkeiten. für 1.19€ kaufen oder liegenlassen. du hast kein recht auf die 0,99€.
wenn du die langgenug belegst und den marktleiter gesprochen hast wirst du die zwar mit glück für 99ct bekommen, dann is das aber wieder kulanz des marktes, weil die werbung von letzter woche war oder was weiß ich. aber
rechtlich hast du keinen anspruch drauf. wie ich oben schon gesagt habe: das kaufgeschäft wird beim kauf (in diesem fall an der kasse) gemacht .. und nich am regal wo der preis steht.
ps:
was ich eigentlich schreiben wollte ^^
wenn du den plüsch-sackboy haben willst und er nich dabei ist ... guck mal bei ebay
http://cgi.ebay.co.uk/SALE-7-Little...623?pt=UK_Soft_Toys_Bears&hash=item43a450b97f
für 6,00 pfund gibts da die original. ich werde da auch 1 oder 2 bestellen, je nach dem ob bei der CE nun einer dabei ist oder nicht. da ich zwillinge habe, brauch ich alles 2mal ^^