Geplante Obsoleszenz [Bearbeiten]
Die geplante Obsoleszenz ist Teil einer Produktstrategie. Beim Herstellprozess werden in das Produkt bewusst Schwachstellen eingebaut, Lösungen mit absehbarer Haltbarkeit oder Rohstoffe von schlechter Qualität eingesetzt. Das Produkt wird schnell schad- oder fehlerhaft, kann nicht mehr in vollem Umfang genutzt werden und muss ersetzt werden.
Zu geplanter Obsoleszenz gehören auch Maßnahmen, die nicht auf die (Zer-)Störung der eigentlichen Funktionalität abzielen, sondern bewusst Möglichkeiten der Abnutzung einbauen. So kann durch entsprechende Materialwahl das Aussehen und die Haptik eines Produkts derart beeinflusst werden, dass (etwa) nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ein direkter Vergleich mit Neuprodukten letztere erheblich besser dastehen lässt, als es bei einem bloßen Funktionsvergleich der Fall wäre. Bei Mobiltelefonen werden beispielsweise bewusst leicht einzudellende Schalen oder Gehäuse mit Kunstlederanteilen, die nach einiger Zeit deutlich abgegriffen sind, eingesetzt.
Möglich ist auch der Einbau eines Mechanismus, welcher nach einer gewissen Betriebsstundenzahl, die größer als die Garantiezeit sein sollte, entweder eine Zerstörung wichtiger Funktionskomponenten hervorruft oder eine Betriebsstörung vortäuscht. Das Gerät kann dann nur durch eine in der Gebrauchsanleitung nicht beschriebene Aktion, welche nur Servicetechnikern bekannt sein sollte, wieder in Gang gebracht werden. Letzteres war (und ist womöglich noch) bei manchen PC-Druckern der Fall.
Durch das 1924 gegründete private Phöbuskartell wurde die maximale Brenndauer von Glühlampen auf 1000 Stunden international festgelegt. Davon betroffen war auch die deutsche Glühlampenindustrie bis in die 90er Jahre[1].