PSPortable-Fan schrieb:
"Vervielfältigungen sind gemäß § 53 Urhebergesetz zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch gestattet. Diese Regelung gilt sowohl für Audio-CD´s wie auch für DVD´s."
"Umstritten ist nach der jetzigen Rechtslage, ob bei der Privatkopie der Kopierschutz umgangen werden darf. Die Rechtslage ist hier äußerst umstritten, tendiert jedoch dazu, die Umgehung des Kopierschutzes als zulässig zu erachten."
"Um den Privatkopierer, der einen Kopierschutz knackt, nicht zum Massenkriminellen zu machen, besteht zwar das Verbot, den Kopierschutz zu umgehen, dies ist jedoch, wenn es zum eigenen privaten Gebrauch des Täters erfolgt, gemäß § 108b Abs. 1 Urhebergesetz weder strafbar noch gemäß § 111a Urhebergesetz auch nicht Bußgeldbewehrt."
lieber psportable-fan, den entscheidenden punkt hast du (wohl allzu gerne) nicht mitzitiert:
es handelt sich bei den von dir ziterten paragraphen um gesetztesentwürfe, die keinerlei rechtskraft besitzen, nämlich um den "entwurf eines gesetzes zur regelung des urheberrechts in der informationsgesellschaft".
derzeit geltendes recht verbietet jedwege umgehung von kopiermassnahmen und stellt diese OHNE AUSNAHME unter strafe (mich nimmt in diesem zusammenhang die leichtfertige zustimmung unseres zukünftigen jus-studenten ocv wunder)!!!
hier noch mal für alle, die so gerne hörensagen (wie der nonsens, dass ermittler erst ab 50 illegalen musikdownloads tätig werden) glaubhaft halten, der geltende passus aus dem urheberrechtsgesetz (den kann man übrigens einfach über die forumssuche finden, wurde hier offensichtlich bereits zum erbrechen zitert):
zitat aus dem neuen urheberrecht sowie dem "gesetz zur regelung des urheberrechts in der informationsgesellschaft" (2003):
>> strafbar macht sich wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich daten - wie musik, filme, software oder computerspiele - im internet zum download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein.
>> das knacken oder umgehen eines kopierschutzes (z.b. von pc-spielen, musik-cds oder video-dvds) ist verboten. das gilt auch für private kopien für den eigenen gebrauch oder den engsten familien- und freundeskreis. wer trotzdem einen kopierschutz umgeht, macht sich laut gesetz zwar nicht strafbar, muss aber mit schadensersatzforderungen der rechte-inhaber rechnen.
>> "anti-kopierschutz"-programme oder -geräte dürfen laut gesetz nicht mehr verkauft werden.
>> auch dürfen keine privatkopien aus "offensichtlich illegalen quellen" angefertigt werden.