schuettla schrieb:
blödsinn. wenns freeware oder os ist, dann hat jeder das verkaufsrecht!!! nur die lizenzbestimmungen müssen eingehalten werden: zb namensnennung, sourcen mit veröffentlichen, ...
wie du schon sagt, lizenzbestimmungen müssen eingehalten werden.
es gibt kaum freeware und auch kaum ein opensource-programm (und ja, es gibt ausnahmen, weil nicht jeder programmierer auch jurist ist und auch mal diesen wichtigen punkt ausser acht läßt, um sich später zu ärgern), das nicht in den lizenbstimmungen einen weiterverkauf ausschließen! logischerweise, denn wenn ich ein von mir erstelltes programm kostenlos zur verfügung stelle, möchte ich nicht, dass sich jemand anderer daran bereichert. alleine damit wäre ein wiederverkauf ein strafbarer tatbestand.
aber auch sonst ist die sache nicht so einfach möglich.
der wiederverkäufer von freeware (die nicht als opensource (definiert durch eine gpl) auftritt) begeht auf jeden fall einen verstoss gegen geltende urheberrechtsgesetze - es sei denn, er hat beim ersteller der software die einräumung dieses rechtes erlangt.
beim wiederverkauf von opensource ist meist in der gpl der weiterverkauf genau geregelt und meist an bedingungen geknüft etwa daran, der der wiederverkäufer als programmierer selbst einen beitrag/eine weiterentwicklung geleistet hat.
im regelfall - wie gesagt, natürlich gibt es ausnahmen - kann beim verkauf von freeware davon ausgegangen werden, dass der verkauf nicht legal ist.
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was mich immer wieder wundert, ist das mangelnde rechtsverständnis in diesem forum, wenn es um geistiges eigentum geht, egal, ob wir über software reden, musik, filme ...
beinahe täglich muss in irgendeinem thread darauf hingeweisen werden, was eigentlich NICHT MEHR legal ist.
etwas auflärung wäre vielleicht etwas für die stickies!