Es gilt in Deutschland seit dem 13. September 2003 das neue Urheberrecht.
Es wurde erweitert um das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft":
>> Strafbar macht sich wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich Daten - wie Musik, Filme, Software oder Computerspiele - im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein.
>> Das Knacken oder Umgehen eines Kopierschutzes (z.B. von PC-Spielen, Musik-CDs oder Video-DVDs) ist verboten. Das gilt auch für private Kopien für den eigenen Gebrauch oder den engsten Familien- und Freundeskreis. Wer trotzdem einen Kopierschutz umgeht, macht sich laut Gesetz zwar nicht strafbar, muss aber mit Schadensersatzforderungen der Rechte-Inhaber rechnen.
>> "Anti-Kopierschutz"-Programme oder -Geräte dürfen laut Gesetz nicht mehr verkauft werden.
>> Auch dürfen keine Privatkopien aus "offensichtlich illegalen Quellen" angefertigt werden.
Somit stellt bereits das Erstellen einer Kopie eines Games von einer UMD unter Nutzung entsprechender Software unter Umgehung des Kopierschutzes der UMD einen strafrechtlcih relevanten Tatbestand im Sinne des Urheberrechts dar!
Das generelle Recht auf die Privatkopie ist ein weitverbreitetes Märchen, denn dieses Recht, welches in dieser Form nie uneingeschränkt gestz war, ist spätestens mit dem neuen Urheberrecht Geschichte!