w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem

Diskutiere w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem im PSP für Anfänger Forum im Bereich PlayStation Portable; Tag allerseits ich hab zwar noxh keine PSP aber ich krieg bald eine !!! :D Aber ich hab folgendes Problem : ich weiß von Wizzard das man mit dem...
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #1
V

VampierxD

Dabei seit
27.07.2006
Beiträge
153
Punkte Reaktionen
0
Tag allerseits ich hab zwar noxh keine PSP aber ich krieg bald eine !!! :D
Aber ich hab folgendes Problem : ich weiß von Wizzard das man mit dem W-lan ind der PSP einen ungesicherten HOT Spot benutzen kann ist das jetzt illegal oder net??????????????????? :?
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #2
Illegal ists wohl nur, wenn du illegale Sachen über das fremde Netz machst. Wenn du aber was auf dich hälst, sagst du dem Besitzer des offenen WLANs bescheid - der wird sich freuen :D

GALDO
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #3
@galdo (& vampierxd):
leider ist dies ganz und gar nicht richtig. natürlich ist die verwendung eines ungeschützten wlan netzes ohne das klare einverständnis des betreibers illegal, vollkommen unabhängig von der art der nutzung - oder, wie es galdo umschrieben hat - unabhängig davon, ob du "illegale sachen machst". hier gibt es auch eindeutige präzedenzurteile.

um dies an zwei beispielen zu verdeutlichen:

a) du benutzt sein wlan mit, und schränkst seinen trafficspeed ein, für den er, nicht du, bezahlt hat. dies stellt eine strafwürdige schädigung des anderen dar.

b) er hat unter umständen keine flat rate. deine nutzung verursacht also evtl. bei ihm eine abschaltung wegen überschreitung oder mehrkosten für diese überschreitung. auch dies stellt klar eine strafwürdige schädigung des anderen dar.

also, vampierxd, finger weg von offenen netzen, du bist zumeist leider zumeist gut über deine mac-adressen identifizierbar.
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #4
god schrieb:
@galdo (& vampierxd):
leider ist dies ganz und gar nicht richtig. natürlich ist die verwendung eines ungeschützten wlan netzes ohne das klare einverständnis des betreibers illegal, vollkommen unabhängig von der art der nutzung - oder, wie es galdo umschrieben hat - unabhängig davon, ob du "illegale sachen machst". hier gibt es auch eindeutige präzedenzurteile.

um dies an zwei beispielen zu verdeutlichen:

a) du benutzt sein wlan mit, und schränkst seinen trafficspeed ein, für den er, nicht du, bezahlt hat. dies stellt eine strafwürdige schädigung des anderen dar.

b) er hat unter umständen keine flat rate. deine nutzung verursacht also evtl. bei ihm eine abschaltung wegen überschreitung oder mehrkosten für diese überschreitung. auch dies stellt klar eine strafwürdige schädigung des anderen dar.

also, vampierxd, finger weg von offenen netzen, du bist zumeist leider zumeist gut über deine mac-adressen identifizierbar.
Hast du zu diesen Aussagen auch ne Quelle?
Meines Wissens nach ist das NULL Strafbar
Einzig das Ausspähen von Daten der PC`s die am Wlan möglicherweise dranhängen ist Illegal...Fremdsurfen jedoch nicht.
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #5
na gut, ein kleiner rechtlicher diskurs:

die nutzung fremder funkdatennetze, welche gegen zugriff besonders gesichert sind, ist gem. § 202a stgb strafbar; die bloße nutzung fremder datennetze als internetzugang ohne einen bruch der verschlüsselung bleibt zunächst straflos.

entsprechend § 248b stgb läßt sich aus der nutzung eines offenen netzwerks zwar keine zueignungsabsicht im rechtlichen sinn ableiten, doch kann der eigentümer ein entziehen der nutzungsmöglichkeit zum nachteil des eigentümers geltend machen (vergleiche auch mit meinen obigen beispielen im vorherigen thread). dieser entstehende nutzungsnachteil durch den unberechigten nutzer sowie entstehende mehrkosten können zumindestens zivilrechtlich eingeklagt werden.

darüberhinaus:

ein eindringen in das edv des eigentümers, wie dies häufiger bei der nutzung offener netzwerke geschieht, kann allerdings, auch bei versehentlicher löschung, veränderung von daten als einbruch und computersabotage verfolgt werden (nach stgb § 303a/b mit einer freiheitsstrafe bis zu 2 jahren).
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #6
tja good Wizzard hat mich vor dir gewarnt und ich denke er meint es nich so und außerdem hat unsere Sparkasse einen Ungesicherten HOT SPOT lol oder net also haben die auch logischerweise eine Flat Rate , da die Sparkasse wohl kaum den ganzen tag online ist und dafür umkosten bezahlt oder??? :lol:
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #7
Looooooooooooooool das ist also dein Paragraph:
§ 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #8
VampierxD schrieb:
außerdem hat unsere Sparkasse einen Ungesicherten HOT SPOT lol oder net also haben die auch logischerweise eine Flat Rate , da die Sparkasse wohl kaum den ganzen tag online ist und dafür umkosten bezahlt oder??? :lol:
Ich glaube du weißt nicht was ein HotSpot ist. Ein Hotspot ist ein Freies T-Com netzwerk, welches (bei anmeldung und nutzung) über deine Telefonrechnung abgebucht wird.
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #9
VampierxD schrieb:
Looooooooooooooool das ist also dein Paragraph:
§ 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.

Ich frag mich jetzt auch grad, wie man vom Auto / Fahrrad auf ein WLAN-Netz kommen kann? Gibts da irgendwie nen richterlichen Beschluss?

Galdo
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #10
ja hab ich mich auch gefragt ??????????!!!!!!!!!!!!!!!! :lol:
tja aber wenn der ungesichert ist , dann kann ich da mit der PSP mich einklinken man und zwar kostenlos man alter :eek:
tja denn glaub ich ma is das auch kostenlos oder???
Na das is doch was ???
Außerdem hast du mit der PSP keine feste ip ok??? deswegen kann man auch net erwischt werden man???? :x :x
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #11
VampierxD schrieb:
Außerdem hast du mit der PSP keine feste ip ok??? deswegen kann man auch net erwischt werden man???? :x :x
Ey mann alter ich gebe zu das die chance ziemlich gering ist man, aber eine Feste "IP" hat die PSP trotzdem Alta.
Nämlich die MAC adresse die du bei Systeminformationen siehst mann :roll:

Ps: Lasst doch bitte diese dumme schreibweiße...
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #12
VampierxD schrieb:
und außerdem hat unsere Sparkasse einen Ungesicherten HOT SPOT lol oder net also haben die auch logischerweise eine Flat Rate , da die Sparkasse wohl kaum den ganzen tag online ist und dafür umkosten bezahlt oder?
auch wenn sie eine flat rate für sich nutzt, so stellt deine widerrechtliche nutzung eine nutzungsminderung für die sparkasse dar (deine nutzung bedeutet eine bandbreitenschmälerung für den eigentümer dar), die zumindestens zivilrechtlich einklagbar ist ...

p.s. §248: da es für die wiederrechtliche nutzung/inbesitznahme von virtueller leistung in form eines wlan-nodes noch keine paragraphen gibt, finden vergleichbare paragraphen (in anderen, schweren fällen (organisierter kriminalität) kommt ein neuentwurf des §129 ("widerrechtliche Inbesitznahme oder Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen, Regierungsgebäuden oder -anlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, der Infrastruktur, allgemein zugänglichen Orten und Eigentum (öffentliches und privates Eigentum)") zur anwendung)

ob ihr trotzdem, wie beim kopieren von dvds, runterladen von musik, nutzen von nicht lizensierten emus und eben dem beschiss von eigentümern offener wlan-nodes (in diesem forum finden sich ja bereits dutzende threads zu diesen themen), im rechtslosen oder rechtsgraubereich agiert, bleibt letztendlich sowiso euch überlassen ...
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #13
Ja erstmal sorry wegen der Schreibweise und wegen der Ausdrucksweise. Aber man hat mir gesagt das man im Prinzip keine feste ip haben kann weill de PSP zwar w-lan hat aber man immer wo anders ist wird man erwischt so schaltet man die w-lan verbindung aus und begibt sich dorthin , wo man nich mehr geortet werden kann , weil die PSP nur eine Reichweite von 200 nmetern hat dürfte das net so schwer sein oder??? Aber mal angenommen man wird erwischt und schaltet sofort die PSP aus , dann haben die Polizisten null chance mich zu finden oder???? Weil ich längst über alle Berge bin und ich keine W-Lan verbindung und somit eine ausgeschaltete ip habe !!!!!!
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #14
Nur weil man Dich nicht erwischt, wirds nicht richtiger/besser/legaler, oder?!

Ist irgendwie wie Schwarzfahren!
 
  • w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem Beitrag #15
VampierxD schrieb:
Ja erstmal sorry wegen der Schreibweise und wegen der Ausdrucksweise. Aber man hat mir gesagt das man im Prinzip keine feste ip haben kann weill de PSP zwar w-lan hat aber man immer wo anders ist wird man erwischt so schaltet man die w-lan verbindung aus und begibt sich dorthin , wo man nich mehr geortet werden kann , weil die PSP nur eine Reichweite von 200 nmetern hat dürfte das net so schwer sein oder??? Aber mal angenommen man wird erwischt und schaltet sofort die PSP aus , dann haben die Polizisten null chance mich zu finden oder???? Weil ich längst über alle Berge bin und ich keine W-Lan verbindung und somit eine ausgeschaltete ip habe !!!!!!

Also nochmal von vorne - prinzipiell erkennt man dich immer anhand der Mac-Adresse deiner PSP die Welt-weit eindeutig ist!

Das hat mit der IP erstmal garnix zu tun! Wenn man wollte (wobei ich denke, dass sich der Aufwand net lohnt), kann man dich also immer anhand deiner MAC-Adresse identifizierren - egal was du für eine IP hast!

Wie gesagt - solang du nicht was grob illegalles und auffälliges machst (gibts filesharing für die PSP :) ) - wird man dich wohl kaum mitbekommen - allerdings besteht die Gefahr natürlich immer!

Und mit Polizei fantasierst du schon ein bissl, oder - es wird wegen der Nutzung eines WLAN-Points sicherlich keine Straßenschlachten und verdeckte Ermittlungen geben :)

Gruß GALDO
 
Thema:

w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem

w-Lan ich brauch Hilfe mit rechtlichem - Ähnliche Themen

PS4 Pro funktioniert nur über LAN: Hallo, Ich habe folgendes Problem. Seid einiger Zeit hatte ich das Problem das die Controller die Verbindung abgebrochen haben und es war dann...
PS4 schlechte Verbindung mit dem W-Lan: Hallo Gemeinde, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin (also wenn falsch bitte verschieben, oder so). Ich habe in den letzten Tagen Probleme mit...
W-Lan Problem: Hey Leute, ich brauch dringend Hilfe. Ich wohne in einem Studentenwohnheim und habe W-Lan, kann mich jedoch nicht mit dem W-Lan verbinden. Das...
Problem beim Verbinden mit Playstation Network - Bootloop HILFE BITTE !: Hallo Leute seit einigen Tage habe ich nun folgendes Problem ( um es besser Erklären zu können habe ich mal eine Reihenfolge geschrieben): 1. Ich...
PS4 spielt keine Blu-rays oder DVDS mehr ab: Hallo liebe Community, zunächst hoffe ich, dass es hierzu nicht doch schon einen thread gibt, den ich übersehen hab. Aber das folgende Problem...

Zurzeit aktive Besucher

  • Darth-Cardus
Oben