Da ich beruflich manchmal mit solchen Angelegenheiten zu tun habe, kann ich euch vielleicht einen Rat geben:
Im deutschen Zivilrecht müssen ? wie mein Vorredner bereits sagte ? gewisse Fristen berücksichtigt werden, die unabhängig laufen vom PayPal-Käuferschutz.
Wenn ihr eure Ware zum vereinbarten Lieferdatum nicht erhalten habt, ist es wichtig, den Verkäufer in Verzug zu setzen. Das geschieht, indem ihr dem Händler schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung der Ware setzt (üblich sind hier 10 Tage) und ankündigt, anderenfalls vom Kaufvertrag zurückzutreten. Hierbei muss ein konkretes Datum genannt werden, wann ihr eure Sachen spätestens erwartet (die entsprechenden Textvorlagen kopiere ich euch unten in ein Extra-Fenster). Vom Gesetzgeber wird hier durchaus eine Email anerkannt, sicherer ist aber selbstverständlich das Einschreiben.
Wichtig ist, dass ihr dabei stets sachlich bleibt. Auch wenn ihr euch betrogen fühlen solltet, sind alle Arten von Beschimpfungen und Bedrohungen höchst kontraproduktiv.
Sofern ihr eure Artikel zum vorgenannten Datum nicht erhaltet, folgt ein zweites Schreiben, in welchem ihr vom Kaufvertrag zurücktretet und gleichzeitig ein neues Datum setzt (wieder 10 Tage), bis zu welchem ihr euer Geld auf dem Konto sehen wollt. Gebt dazu in dem Schreiben eure Bankverbindung an. Sämtliche Kosten für Einschreiben setzt ihr dem Verkäufer dabei ebenfalls auf die Rechnung.
Lässt der Händler auch diese Frist verstreichen, weil er sich tot stellt oder mit offensichtlich fadenscheinigen Ausreden kommt, ist er im Verzug und ihr könnt einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen ihn erwirken. Diesen Mahnbescheid bekommt ihr für wenig Geld im Amtsgericht eures Wohnortes, er ist ein paar Seiten lang, die ihr ausfüllen und wieder beim Amtsgericht einreichen müsst.
Legt der Händler gegen diesen Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, habt ihr einen vollstreckbaren Titel und könnt einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Doch so weit wird es hoffentlich nicht kommen, oft reichen erfahrungsgemäß die Fristsetzungen.
Diejenigen, die mit PayPal bezahlt haben, können und sollen ihren Antrag auf Käuferschutz sofort stellen, wenn das Lieferdatum überschritten ist und der Verkäufer sich nicht meldet ? das hat mit dem oben beschriebenen Weg nichts zu tun. Sollte der Antrag allerdings von PayPal abgelehnt werden (warum auch immer), bleibt euch nichts anderes übrig, als ebenfalls zivilrechtlich gegen den Händler vorgehen.
Was ich hier mache ist keine Rechtsberatung und soll keinesfalls den Gang zum Anwalt ersetzen. Ich selbst bin kein Anwalt. Ich schreibe euch lediglich, was ich persönlich tun würde und hoffe, dass es für den einen oder anderen hilfreich sein kann.
Fristsetzung 1
Sehr geehrte Damen und Herren,
am ... (Datum) habe ich bei Ihnen folgenden Artikel bestellt/ ersteigert (hier Artikel und Preis nennen). Am ... (Datum) habe ich den Gesamtkaufpreis einschließlich Versandkosten in Höhe von ... (Betrag) an Sie gezahlt. Bis zum heutigen Tag habe ich jedoch von Ihnen noch keine Ware erhalten.
Ich fordere Sie daher auf, die bestellte/ ersteigerte Ware bis spätestens zum
... (Datum, ca. 10 Tage nach Erstellung dieses Schreibens)
an mich zu senden. Sollte ich bis zum vorgenannten Zeitpunkt keinen Eingang der Ware feststellen können, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Mit freundlichen Grüßen
... (Unterschrift)
Fristsetzung 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
am ... (Datum) habe ich bei Ihnen folgende Ware gekauft/ ersteigert (hier Beschreibung der Ware). Diese Ware habe ich bis zum heutigen Tag nicht erhalten. Mit Schreiben vom (Datum Ihres Mahnschreibens) hatte ich Sie aufgefordert, die Ware bis zum (Fristsetzung im Mahnschreiben) zu liefern. Eine derartige Lieferung erfolgte bis zum heutigen Tage jedoch nicht.
Ich erkläre hiermit den Rücktritt vom Vertrag und habe Sie aufzufordern, den Kaufpreis in Höhe von ... (den gesamten von Ihnen gezahlten Preis inklusive Versandkosten etc.) sowie meine Mahnkosten (Portokosten für dieses Schreiben) bis spätestens zum ... (Datum, am besten 10 Tage nach Erstellung dieses Schreibens) zu zahlen.
Bitte nehmen Sie Zahlungen auf folgende Bankverbindung:
(Bankverbindung nebst Name des Kontoinhabers)
Sollte ich bis zum vorgenannten Datum keinen Zahlungseingang feststellen können, werde ich meine Forderung gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
... (Unterschrift)
Text Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/